Der Austausch ist von zentraler Bedeutung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Möglichkeiten, für Reisen und Forschungsaufenthalte eine Unterstützung zu bekommen.
Die Universität Passau unterstützt mittels eines Reisekostenzuschusses von maximal zwei Drittel der anfallenden Kosten (bei Vorliegen der Voraussetzungen der Richtlinien über die Gewährung von Reiskostenzuschüssen) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität, die einen aktiven Beitrag (Vortrag, Poster oder Präsentation) bei einer wissenschaftlichen Veranstaltung im In- oder Ausland leisten.
Die Reisekostenförderung dient der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Daher werden im Rahmen der begrenzten verfügbaren Haushaltsmittel vorrangig Promovierende und Postdocs gefördert. Postdocs können nach der derzeit gültigen Richtlinie bis zu 24 Monate nach Ihrer Promotion gefördert werden. Promovierte sollten daher dem Antrag eine Kopie ihrer Promotionsurkunde beifügen.
Habiltierende sind dazu aufgefordert Ihren Habilitationsfond für Reisekosten zu verwenden und können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Interesse an der Reisekostenförderung.
Bitte beachten Sie:
Die Reisekostenförderung der Universität Passau soll nur als nachrangige Förderung dienen. Die Verfügbarkeit von Lehrstuhlmittel und externen Fördermittel soll vorab geprüft werden. Es kann nur die aktive Teilnahme an einer Veranstaltung einer international anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung mit einem Beitrag, der eine eigenständige wissenschaftliche Leistung repräsentiert, gefördert werden.Folgende Teilnahmeformen können daher leider nicht gefördert werden: Teilnahmen an Lehrveranstaltungen wie Kurse, Seminare und Kolloquien oder Organisationsfunktionen wie Moderationen, Einführungen und Grußworte.
Sie müssen insbesondere folgende vier Kriterien erfüllen, um grundsätzlich einen Antrag auf Reisekostenzuschuss beim Graduiertenzentrum stellen zu können:
1. Sie sind Mitglied der Universität Passau und gehören einer der folgenden Statusgruppen an:
2. Die bereiste Veranstaltung wird von einer anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung ausgerichtet.
3. Sie nehmen an der Veranstaltung aktiv mit einem Beitrag (Vortrag) teil, der eine eigenständige wissenschaftliche Leistung repräsentiert (nicht: Teilnahme an Lehrveranstaltungen wie Kurse, Seminare und Kolloquien oder Organisationsfunktionen wie Moderationen, Einführungen und Grußworte).
4. Sie reichen Ihren Antrag ein, bevor Sie Ihre Reise beginnen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Bitte richten Sie den Antrag auf Erstattung der Reisekosten (Abrechnung) spätestens sechs Monate nach der Veranstaltung direkt an die Personalabteilung, Referat VIII/4, Bereich Dienst- und Fortbildungsreisen.
Wir bitten Sie, die folgenden Dokumente beizufügen:
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Reiseförderung auch bei der Teilnahme an virtuellen Konferenzen, bei denen Teilnahmegebühren anfallen.
Sollten Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Universität Passau sein, stellen Sie bitte auch vor dem Besuch von virtuellen Konferenzen einen Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise bei der Personalabteilung (Referat VIII/4) und vermerken dort, dass die Konferenz virtuell stattfindet.
Im Falle von Stornokosten können diese über das Abrechnungsformular mit einer kurzen Erläuterung geltend gemacht werden. Die unvermeidbaren Stornokosten können Sie mit dem üblichen Abrechnungsformular abrechnen. Unter „Begründungen jeglicher Art“ tragen Sie bitte die Gründe für die Stornierung der Reise ein. Der Abrechnung fügen Sie wie gewohnt die Genehmigung der Dienst- oder Fortbildungsreise sowie die diversen Belege bei.
Die Ausschlussfrist von sechs Monaten beginnt in diesem Fall ab Bekanntwerden der Tatsache, dass die Dienst- oder Fortbildungsreise nicht ausgeführt werden kann.
Für einschlägige Fragen wenden Sie sich bitte an die Kollegen und Kolleginnen aus dem Referat VIII/4 in der Personalabteilung.
Das Graduiertenzentrum stellt Ihnen überdies weitere Informationen zu universitären und universitätsexternen Reisemitteln bereit.
Bitte, beachten Sie die derzeit geltenden Vorgaben des Staatsministeriums für Finanzen und Heimat im Hinblick auf dienstliche Reisen.