Reisekostenzuschuss
Liebe Promovierende und PostDocs, Reiskostenförderung kann wieder beantragt werden.
Liebe Promovierende und PostDocs, die DAAD-Stipendienprogramme „Kongressreisen“ und „Vortragsreisen“ wurden am 01. März 2023 wieder geöffnet.

Der Austausch ist von zentraler Bedeutung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Möglichkeiten, für Reisen und Forschungsaufenthalte eine Unterstützung zu bekommen.
Die Universität Passau unterstützt mittels eines Reisekostenzuschusses von maximal 2/3 der anfallenden Kosten (bei Vorliegen der Voraussetzungen der Richtlinien über die Gewährung von Reiskostenzuschüssen) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität, die einen aktiven Beitrag (z.B. Vortrag, Poster oder Präsentation) bei einer wissenschaftlichen Veranstaltung im In- oder Ausland leisten.
Die Reisekostenförderung des Graduiertenzentrums wird aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nach folgenden Kriterien vergeben:
- Erstförderungen werden priorisiert gefördert.
- Bei Folgeförderungen werden folgende Indikatoren bei der Entscheidung berücksichtigt:
- Vorherige bewilligte Fördersumme der Antragsstellenden.
- Qualifikation der Antragsstellenden:
- wissenschaftlicher Lebenslauf (erbrachte Publikationen, Konferenzteilnahmen, eingeworbene Drittmittel und Preise)
- Stellungnahme der ersten Betreuungsperson
- Fortschritt bei der Dissertation, welches durch die Stellungnahme der ersten Betreuungsperson bestätigt wird.
Bitte beachten Sie:
Die Reisekostenförderung der Universität Passau soll nur als nachrangige Förderung dienen. Die Verfügbarkeit von Lehrstuhlmittel und externen Fördermittel soll vorab geprüft werden. Für Habiltierende gilt, dass zunächst auch die Mittel aus dem eigenen Habilitations-Fonds ausgeschöpft werden sollten.
Es kann nur die aktive Teilnahme an einer Veranstaltung einer international anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung mit einem Beitrag, der eine eigenständige wissenschaftliche Leistung repräsentiert, gefördert werden.
Folgende Teilnahmeformen
können daher leider nicht gefördert werden:
Teilnahmen an Lehrveranstaltungen wie Kurse, Seminare und Kolloquien oder Organisationsfunktionen wie Moderationen, Einführungen und Grußworte.
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Ein Hinweis vorab:
Ein vollständiger Antrag muss vor Reiseantritt
in der Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums eingegangen sein.
Schritt 1
Förderkriterien
Schauen Sie sich zunächst sorgfältig
die Förderkriterien an. Mit Hilfe der
nächsten Schritte werden wir versuchen,
Sie auf möglichst alle relevanten Voraussetzungen, Aspekte
und Überlegungen aufmerksam zu machen.
Lesen Sie bitte sorgfältig unsere Richtlinien zur Gewährung von Reisekostenzuschüssen. Nur diese sind verbindlich. Alle Informationen auf unserer Webseite dienen nur der vereinfachten Darstellung und der Zusammenfassung.
Schritt 2
Richtlinien
Schritt 3
Antragsberechtigung
Um einen Antrag auf einen Reisekostenzuschuss stellen zu können, müssen Sie einer der folgenden Statusgruppen angehören.
Durch Klick auf die jeweilige Statusgruppe erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um der jeweiligen Statusgruppe zugerechnet werden zu können.
Promovierende der Universität Passau müssen Ihren Status durch schriftliche Bestätigung über die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand der Fakultät oder durch Beleg der Immatrikulation als Doktorandin oder Doktorand nachweisen können.
Habilitierende der Universität Passau müssen Ihren Status durch eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Habilitandin oder Habilitand ihrer Fakultät nachweisen können.
Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Universität Passau müssen zum einen eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung bzw. eine Berufungsfähigkeit im Rahmen der Erlangung habilitationsäquivalenter Leistungen anstreben und zum anderen Mitglieder der Universität Passau sein, indem sie in der Regel an der Universität Passau beschäftigt sind oder ihnen ein 'Affiliate'-Status an der Universität Passau verliehen wurde.
Bei Promovierten und Habilitierten muss zum einen der Abschluss der Promotion bzw. Habilitiation (grundsätzlich) weniger als 24 Monate zurückliegen und zum anderen müssen sie Mitglieder der Universität Passau sein, indem sie in der Regel an der Universität Passau beschäftigt sind oder ihnen ein 'Affiliate'-Status an der Universität Passau verliehen wurde.
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren müssen solche der Universität Passau sein.
Planen Sie bitte vor Antragstellung, wie Sie Ihre Reise finanzieren werden. Bedenken Sie dabei bitte folgende Punkte:
Schritt 4
Finanzierungsüberlegungen
- Der Zuschuss des Graduiertenzentrums ist grundsätzlich nachrangig einzusetzen; zunächst sind andere Förderungen zur Finanzierung heranzuziehen, bspw. Kostenübernahmen durch ein Promotionskolleg.
- Durch den Reisekostenzuschuss des Graduiertenzentrums können nur bis zu 2/3 der anfallenden Reisekosten übernommen werden.
- Die restlichen 1/3 der Reisekosten können nur mit speziellen, hierfür eingeworbenen Drittmitteln (z.B. DAAD-Mittel) aufgestockt werden. Eine Aufstockung durch andere Haushaltsmittel, bspw. durch Lehrstuhl- oder Professurmittel, ist nicht möglich. Insbesondere können auch Mittel der Universitätsfrauenbeauftragten nicht mit der Reiseförderung des Graduiertenzentrums kombiniert werden.
Bitte beachten Sie:
Mithin müssen Sie im Falle fehlender anderweitiger Finanzierungsmöglichkeiten damit rechnen, ggf. den Rest in Höhe von 1/3 der anfallenden Reisekosten, der nicht durch das Graduiertenzentrum übernommen werden kann, aus privaten Mitteln zu finanzieren.
Hinweis: Etwaige private Ausgaben im Rahmen des Eigenanteils können jedoch ggf. steuerlich abgesetzt werden.
Schritt 5
Entscheidendes Förderkriterium
Dies wird durch eine Stellungnahme Ihrer Betreuungsperson belegt (dazu sogleich im nächsten Schritt).
Es kann nur die aktive Teilnahme an einer Veranstaltung einer international anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung mit einem Beitrag, der eine eigenständige wissenschaftliche Leistung repräsentiert, gefördert werden. Prüfen Sie daher bitte, ob Sie dieses Kriterium erfüllen.
Folgende Teilnahmeformen
können daher leider nicht gefördert werden:
Teilnahmen an Lehrveranstaltungen wie Kursen, Seminaren und Kolloquien oder Organisationsfunktionen wie Moderationen, Einführungen und Grußworte.
Bitten Sie möglichst frühzeitig Ihre Betreuungsperson, unser Stellungnahme-Formular, in dem die eigenständige wissenschaftliche Leistung sowie die Bedeutung der Veranstaltung dargelegt wird, auszufüllen. Bedenken Sie bitte, dass das Risiko eines nicht rechtzeitigen Eingangs der Stellungnahme in jedem Fall bei Ihnen liegt: Ihr Antrag muss vollständig vor Reiseantritt in der Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums eingehen.

Schritt 6
Stellungnahme der Betreuungsperson
Tipp 1:
Wenn Sie Ihren Antrag über das Online-Formular einreichen, können Sie die Stellungnahme auch durch das Graduiertenzentrum bei Ihrer Betreuungsperson anfordern lassen.
Tipp 2:
Falls Ihnen die Stellungnahme zum Zeitpunkt Ihrer Antragsstellung lediglich noch nicht ausgefüllt vorliegt, können Sie es (spätestenfalls!) bis zum Reiseantritt nachreichen.
Schritt 7
Anlagenerstellung
Richten Sie die
notwendigen Anlagen her:
- Erstellen Sie einen wissenschaftlichen Lebenslauf. In diesem soll deutlich werden, welche Publikationen Sie bisher veröffentlicht haben, welche Konferenzen, Sie bisher besucht haben, welche Drittmittel oder Stipendien Sie bisher eingeworben haben und welche Preise Sie bisher gewonnen haben.
- Erstellen Sie eine kurze Darlegung, worin die eigenständige wissenschaftliche Leistung besteht, die eine Teilnahme an der Veranstaltung sinnvoll macht (Abstract/Exposé). Im Falle eines Antrages über das Online-Formular muss diese Darlegung als Text mit einem Umfang von 1500 bis maximal 1800 Zeichen inklusive Leerzeichen in ein Textfeld eingefügt werden. Im Falle eines Antrags per Post wird die Darlegung dem Antrag beigefügt, dennoch können Sie sich auch dann an diesem Umfang orientieren.
- Kümmern sie sich um einen Nachweis der Konferenzteilnahme (z.B. ein Einladungsschreiben).
Schritt 8
Antragstellung
Eine Antragstellung ist als Online-Antrag oder per Post möglich
und muss bis spätestens zum Reiseantritt in der Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums eingehen.
Falls Sie Ihren Antrag direkt als Online-Antrag stellen möchten:
Durch Klicken auf den Button gelangen Sie automatisch zum Online-Antragsformular auf dieser Seite. Im Rahmen des Online-Antrages werden Sie dann an den entsprechenden Stellen gebeten, Ihre Angaben zu tätigen und Ihre Anlagen hochzuladen.
Wir wünschen Ihnen
eine erfolgreiche Reise!
Falls Sie Ihren Antrag per Post stellen möchten:
Bitte laden Sie sich nun unser Antragsformular als PDF herunter.
Füllen Sie dieses bestenfalls direkt am PC als PDF-Formular aus und drucken Sie dieses bitte einseitig aus. Sollte das Ausfüllen als PDF-Formular nicht möglich sein, drucken Sie dieses bitte einseitig aus und füllen Sie dieses bitte leserlich aus. Unterschreiben Sie bitte Ihren ausgedruckten Antrag.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte alle im vorherigen Schritt hergerichteten Anlagen sowie die Stellungnahme Ihrer Betreuungsperson bei und schicken Sie Ihren Antrag an:
Das Graduiertenzentrum
Universität Passau
94030 Passau
Bitte beachten Sie:
Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Universität Passau müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung einer Dienst-/Fortbildungsreise bei der Personalabteilung stellen und das Feld "Fortbildungsreise" ankreuzen.
Ausfüllhinweise:
Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Wenn Sie in den Textfeldern die Anzahl der erlaubten Zeichen überschreiten, kann der Antrag nicht abgeschickt werden. Der Antrag kann nicht zwischengespeichert werden. Bitte, beachten Sie, dass bei einer Datumeingabe ein Format z.B. 01.01.2022 benutzt wird.
Füllen Sie Ihren Antrag aus, und laden Sie am Ende des Antragformulars alle benötigten Unterlagen hoch:
1. einen Nachweis über die Teilnahme (z. B. Einladungsschreiben)
2. ggf. Stellungnahme von Ihrer Betreuungsperson versehen mit Originalunterschrift
3. einen wissenschaftlichen Lebenslauf
Bitte richten Sie den Antrag auf Erstattung der Reisekosten (Abrechnung) spätestens sechs Monate nach der Veranstaltung direkt an die Personalabteilung, Referat VIII/4, Ansprechperson: Frau Ursula Baniak.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
sowie
- Bewilligungsschreiben des Graduiertenzentrums im Original
- alle Belege über alle Kosten, die Sie abrechnen möchten inkl. Boarding-Pässe bei Flügen und abgestempelte Fahrkarten bei Zugfahrten
- Teilnahmezertifikat oder gleichwertige Bestätigung der Veranstalterin bzw. des Veranstalters, die belegt, dass Sie tatsächlich aktiv an der Veranstaltung teilgenommen haben, d. h. dass Sie beispielsweise den Vortrag gehalten oder das Poster präsentiert haben
- Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Passau: Antrag auf Genehmigung einer Fortbildungsreise (von der Personalabteilung genehmigte Fassung im Original)
- Wenn Sie Ihre Reise privat verlängert haben: Belege darüber, dass durch Ihren Privataufenthalt keine Mehrkosten für die Universität entstanden sind
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Reiseförderung auch bei der Teilnahme an virtuellen Konferenzen, bei denen Teilnahmegebühren anfallen.
Sollten Sie Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Universität Passau sein, stellen Sie bitte auch vor dem Besuch von virtuellen Konferenzen einen Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise bei der Personalabteilung (Ref. VIII/4) und vermerken dort, dass die Konferenz virtuell stattfindet.
Im Falle von Stornokosten können diese über das Abrechnungsformular mit einer kurzen Erläuterung geltend gemacht werden. Die unvermeidbaren Stornokosten können Sie mit dem üblichen Abrechnungsformular abrechnen. Unter „Begründungen jeglicher Art“ tragen Sie bitte die Gründe für die Stornierung der Reise ein. Der Abrechnung fügen Sie wie gewohnt die Genehmigung der Dienst- bzw. Fortbildungsreise sowie die diversen Belege bei.
Die Ausschlussfrist von sechs Monaten beginnt in diesem Fall ab Bekanntwerden der Tatsache, dass die Dienst- und Fortbildungsreise nicht ausgeführt werden kann.
Für einschlägige Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Atzinger (sandra.atzinger@uni-passau.de; 1342) oder Frau Ursula Baniak (ursula.baniak@uni-passau.de; 1343).
Das Graduiertenzentrum stellt Ihnen überdies weitere Informationen zu universitären und universitätsexternen Reisemitteln bereit.
Bitte, beachten Sie die derzeit geltenden Vorgaben des Staatsministeriums für Finanzen und Heimat im Hinblick auf dienstliche Reisen.