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ZIM-Kennung für extern Promovierende und Habilitierende

Bitte beachten Sie: Seit 2026 kann die externe ZIM-Kennung nur an Habilitierende vergeben werden. Eine Vergabe an externe Promovierende ist nicht mehr möglich.

Externe Habilitierende können eine ZIM-Kennung beantragen und damit IT-Dienste der Universität Passau in Anspruch nehmen.

Gerne richten wir für Sie als externe Habilitierende eine Kennung mit universitärer E-Mail-Adresse ein. Bitte beachten Sie folgende Hinweise und füllen Sie alle Pflichtfelder (*) aus.

Turnusmäßig läuft die Kennung immer bis Mitte November und Mitte Mai ab. Aus lizenzrechtlichen Gründen müssen wir zwei Mal jährlich überprüfen, ob Ihr Status als Mitglied der Universität Passau aktuell ist, um die Kennung verlängern zu können. Externe Habilitierende werden zwei Mal im Jahr kontaktiert und um Ihre aktuelle Betreuungszusage Ihrer Betreuungsperson gebeten.

Vergessen Sie vor dem Abschicken nicht, Ihre Annahme als Habilitand*in hochzuladen.

Besonderheiten der Kennung

Die Kennungen der externen Habilitierenden sind ähnlich ausgestattet wie die ZIM-Kennungen von Studierenden, unterscheiden sich jedoch in folgenden Punkten:

- Die dazugehörige E-Mail-Adresse lautet "vorname-nachname@uni-passau.de".

- Der Versand von E-Mails über die universitäre E-Mail-Adresse ist nur über die Web-Oberfläche des E-Mail-Systems möglich. Auf geschützte IT-Ressourcen und Dienste können Sie von extern nicht per OpenVPN oder eduroam zugreifen.

Voraussetzung

Annahme als Habilitand*in (bitte hochladen).

A. Persönliche Daten

B. Kontaktdaten

C. Mitgliedschaftsstatus

D. Angaben zur Dissertation / Habilitation

E. Anlagen

Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten durch die Universität Passau zum Zweck des Formulars ZIM-Kennung ausdrücklich zu. Rechtsgrundlage dieser Einwilligung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO. Meine Daten werden ausschließlich zum Zweck des Formulars ZIM-Kennung verwendet und werden jährlich gelöscht. Eine Übermittlung an Dritte ist ausgeschlossen. Ich wurde ausdrücklich auf meine Rechte gemäß Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht), Art.16 DSGVO (Recht auf Berichtigung), Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung) und Art. 18 (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung)hingewiesen. Des Weiteren kann ich diese Einwilligung jederzeit gegenüber der Universität Passau widerrufen.

Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, behalten wir uns das Recht vor, diese an die jeweils zuständigen Bereiche weiterzuleiten.

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