Informationen für Promovierende und Promotionsinteressierte
Das Graduiertenzentrum steht allen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern der Universität Passau (Promovierenden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Habilitierenden, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren) und allen an einer Promotion bzw. Habilitation an der Universität Passau Interessierten offen.
Egal, ob Sie noch vor der Promotion stehen, bereits mittendrin oder kurz vor dem Abschluss sind: auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Promotion an der Universität Passau.
Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit auf einem von einem Professor oder einer Professorin an der Universität Passau vertretenen Fachgebiet und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Rigorosum oder Disputation).
1. Erste Orientierung
Der Weg in die und durch die Wissenschaft kann fachspezifisch sehr unterschiedlich sein! Bitte klären Sie etwaige Besonderheiten mit Ihrer designierten Betreuungsperson.
Grundsätzlich lassen sich jedoch grob folgende Phasen unterscheiden, die jeweils spezifische Aufgaben mit sich bringen:
- Orientierung: Hier sondieren Sie Möglichkeiten, Varianten, mögliche Themen, die Betreuung sowie Rahmenbedingungen (etwa die Finanzierung).
- Einstieg: Hier arbeiten Sie sich ein und erstellen eventuell ein Exposé (sofern gefordert — fachspezifisch sehr unterschiedlich).
- Forschung: Dies ist die zentrale Phase, in der Sie Ihr Thema bearbeiten.
- Abschluss: In dieser Phase fertigen Sie spätestens Ihr Manuskript an, gehen in die mündliche Prüfung und bereiten die Publikation vor.
Die Grafik veranschaulicht ein Modell eines idealtypischen Promotionsverlaufs, dieser Ablauf ist jedoch nicht verbindlich und divergiert nach Fachdisziplin.
Die Annahme als Doktorand oder Doktorandin setzt einen einschlägigen Studienabschluss voraus. Als erste Orientierung können Ihnen die folgenden Angaben zu Abschlussnoten dienen:
Fakultät | Abschlussnote Diplom (Uni), Magister, Staatsexamen | Abschlussnote Diplom (FH) | Abschlussnote Master (Uni/FH) | Abschlussnote Bachelor (Uni/FH) |
---|---|---|---|---|
Juristische Fakultät | "vollbefriedigend" | - | - | - |
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | 2,3 | 2,3 | 2,3 | nicht möglich |
Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät | 2,5 | 1,5 | 2,5 | 1,3 |
Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät | 2,5 | 1,5 | 2,5 | 1,3 |
Fakultät für Informatik und Mathematik | 2,5 | 2,5 | 2,5 | nicht möglich |
Zusätzliche Annahmevoraussetzungen können in der Fachpromotionsordnung festgelegt werden. Verbindlich sind allein die Angaben in der jeweils gültigen Fassung der entsprechenden Promotionsordnung!
An der Universität Passau existiert aktuell ein universitätseigenes strukturiertes Promotionsprogramm. An der Universität Passau kann daher überwiegend nur eine individuelle Promotion angestrebt werden, bei der Thema, die Suche nach einer Betreuerin oder einem Betreuer, der zeitliche Ablaufplan sowie die Finanzierung selbstständig organisiert werden müssen. Es stehen jedoch internationale und kooperative Promotionsprogramme zur Verfügung (siehe dazu unten).

Besonders bei der individuellen Promotion sollte überlegt werden, wo diese erfolgen soll. Es besteht zum einen die Möglichkeit, durch eine enge Einbindung an einen Lehrstuhl oder eine Professur selbst zu promovieren –z. B. im Rahmen einer Mitarbeits- oder Projektstelle und damit intern. Zum anderen kann die Promotion auch in einem Unternehmen, von zuhause ohne eine enge universitäre oder weitere Einbindung in andere Organisationen erfolgen – und damit extern. Dissertationen können also beispielsweise auch in Unternehmen der freien Wirtschaft angefertigt werden - solange sie zusätzlich von Betreuerinnen oder Betreuer an einer deutschen Hochschule betreut werden, die promotionsberechtigt sind.
Wer als promotionsberechtigte Betreuungsperson gilt, regelt die Promotionsordnung.
Wie finde ich eine Betreuungsperson?
Bei der Suche nach einer Betreuerin oder einem Betreuer empfiehlt es sich, zuallererst herauszufinden, welche Erwartungen Sie selbst an die betreuende Person stellen. Wenn Sie sich darüber im Klaren sind, können Sie sich auf die Suche begeben. Bitte denken Sie dabei daran, dass Ihre designierte Betreuungsperson ebenfalls ein Mensch ist und ebenfalls Erwartungen und Interessen hat...
Mögliche Wege, eine Betreuungsperson zu finden, könnten sein:
- die Betreuerin oder den Betreuer der Abschlussarbeit um Feedback bitten
- Einrichtung, an der Sie arbeiten, auf passende Personen prüfen
- mit der Person, die Ihr Thema an der Universität repräsentiert, in Kontakt kommen
- die Person, deren Veranstaltungen Ihnen immer gefallen haben, ansprechen
- mit der Person, deren Forschungsgebiete Sie ansprechen, austauschen
- mit der Person, deren Vortrag Ihnen gefallen hat, ins Gespräch kommen
- die Person, deren Arbeiten Sie ansprechen, kontaktieren
- der Person, die in einem Programm am besten zu Ihnen passen würde, über Ihre Pläne berichten
- der Koryphäe auf dem Gebiet, das Sie interessiert, Ihre Pläne vorstellen
- ...
Wenn Sie eine Betreuungsperson gefunden haben, welche Ihren Erwartungen zu entsprechen scheint, dann sollten Sie versuchen, sie oder ihn näher kennenzulernen. Besuchen Sie dazu ihre bzw. seine Veranstaltungen und besuchen Sie ihre bzw. seine Sprechstunde. Auch die Betreuungsperson muss sich für Ihr Thema begeistern können und von Ihnen überzeugt sein. Am Ende ist es wichtig, dass Sie gut mit der betreuenden Person zurechtkommen, da Sie künftig sehr eng zusammenarbeiten werden.
Prüfen Sie eventuell bereits im Vorfeld, ob eine Person Sie betreuen darf. Näheres hierzu finden Sie auch in der Promotionsordnung.
Im derzeit laufenden DFG Graduiertienkollegs "Digital Platform Ecosystems"
besteht die Möglichkeit innerhalb strukturierter Rahmenbedingungen zu promovieren.
Internationale und kooperative Promotion an der Universität Passau
Die sogenannte bi-nationale Promotion umfasst die Mitwirkung von Betreuungspersonen und/oder Gutachtenden aus einer ausländischen Bildungseinrichtung. Im bi-nationalen Promotionsverfahren erwerben Sie einen, von zwei Bildungseinrichtungen in unterschiedlichen Ländern gemeinsam verliehenen Doktorgrad auf der Basis einer einzigen wissenschaftlichen Leistung (also nicht: zwei verschiedene Doktorgrade).
Diese Form der Promotion kann für Sie interessant sein, wenn
- Sie Ihre wissenschaftliche Anbindung in beiden beteiligten Ländern sicherstellen möchten, weil Sie eine internationale Ausrichtung Ihrer späteren Karriere anstreben,
- Ihr Forschungsschwerpunkt (und der Ihrer Betreuerinnen und Betreuer) stark mit dem jeweils anderen Land verbunden ist,
- das Promotionsthema im Forschungsinteresse beider Einrichtungen liegt.
Hierzu ist in der Regel eine individuelle Vereinbarung zwischen den beteiligten Einrichtungen nötig (Promotionsordnung) oder sinnvoll, da sie wichtige Details und Zuständigkeiten regelt.
Die konkrete Ausgestaltung eines Cotutelle-Verfahrens kann variieren. Eventuell gibt es an Ihrer Fakultät bereits Programme, regelmäßige Kooperationen oder gute Kontakte. Sprechen Sie dazu am besten Ihre Betreuungsperson oder das Dekanat Ihrer Fakultät an. Informieren Sie sich bitte auch über konkrete Vorgaben in Ihrer Promotionsordnung.
Bitte beachten Sie, dass diese Form der Promotion zusätzliche Anforderungen an Ihr Zeit- und Selbstmanagement sowie an Ihre Finanzierung (Reisen für längere Forschungsaufenthalte im Ausland) mit sich bringt. Ob Sie sich für geplante Reisen um die Reiseförderung des Graduiertenzentrums bewerben können, hängt vom Einzelfall ab.
Bi-nationale Promotion an der philosophischen Fakultät
Im Wintersemester 2014 wurde zwischen der Andrássy Universität Budapest und deren Interdisziplinärer Doktorschule sowie der Universität Passau und deren Philosophischer Fakultät eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung binationaler Promotionen (Cotutelle de thèse) unterzeichnet. Damit besteht für Promovierende die Möglichkeit, unter der Betreuung von Professorinnen und Professoren beider Hochschulen zu promovieren und mit dem Abschluss der Promotion einen Doktorgrad zu erlangen, der gemeinsam von beiden Universitäten verliehen wird. Die Dissertation kann in den Fachbereichen Politikwissenschaft, Geschichte, Wirtschaftswissenschaft und Rechtswissenschaft angefertigt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Dekanat der Philosophischen Fakultät und auf der Website der Andrássy Universität.

Bi-nationale Promotion an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

An der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät besteht seit Februar 2014 Rahmen des Joint-Doctoral-Degree-Programms die Möglichkeit des Erwerbs eines gemeinsamen Doktorgrades mit dem Department of Management Studies des IIT Madras in Indien.
Cotutelle-Promotion an der Fakultät für Informatik und Mathematik
Die Fakultät für Informatik und Mathematik der Universität Passau hat 2016 gemeinsam mit der INSA Lyon(Frankreich) und der Università degli Studi di Milano (Italien) das internationale Forschungszentrum in intelligenten digitalen Systemen "IRIXIYS" gegründet. In dessen Rahmen existiert ein internationales Promotionsprogramm mit der Möglichkeit einer Cotutelle-Promotion.

Das "Multimedia, Distributed and Pervasive Secure Systems (MDPS)" Doktorandenkolleg bietet Doktorandinnen und Doktoranden der Informatik an der Universität Passau, der INSA de Lyon (Frankreich) und der Università degli Studi di Milano (Italien) die Möglichkeit der Cotutelle-Promotion mit dem Erwerb des Doktortitels in zwei der drei Mitgliedsländer. Neben der länderübergreifenden Betreuung veranstaltet das MDPS zusätzlich halbjährliche Workshops mit Seminaren und Gastvorträgen von Expertinnen und Experten aus Industrie und Forschung, bei denen die Doktorandinnen und Doktoranden wertvolles Feedback erhalten und sich über ihren aktuellen Forschungsstand austauschen können.
Ansprechpartner an der Universität Passau ist Prof. Dr. Harald Kosch.
Im Rahmen Ihrer Promotion sind verschiedene Formen der Kooperation denkbar:
- Kooperation mit Universitäten im Inland
- Kooperation mit Universitäten im Ausland (Cotutelle)
- Kooperation mit Fachhochschulen
- Kooperation mit Forschungseinrichtungen
- Kooperation mit Wirtschaft und sonstigen Einrichtungen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, falls Sie Ihre Promotion kooperativ anfertigen möchten:
- Bitte klären Sie vor Beginn der Promotion mit der kooperierenden Einrichtung, ob Sie die Regelungen der Promotionsordnung zum Publizieren (Veröffentlichungen vor Abgabe der Arbeit und Veröffentlichung der fertigen Dissertationsschrift) einhalten können.
- Bitte wenden Sie sich vorab an Ihre Betreuungsperson und in Rücksprache mit dieser an das Dekanat und/oder den Promotionsausschuss Ihrer Fakultät.
- Bitte klären Sie generell, wie vertraulich und geschützt die Daten sind, die Sie im Rahmen der Kooperation mit Externen erheben/erarbeiten und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden dürfen.
- Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungs- und Nutzungsrechte stehen allein Ihnen als Verfasserin bzw. Verfasser zu. Aber: Sie können anderen Personen/Einrichtungen Nutzungsrechte vertraglich einräumen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Rechte nicht 'versehentlich' abtreten (z. B. indem Sie eine Vereinbarung für eine Sperrfrist mit Blick auf Veröffentlichungen unterschreiben).
Das vom Bayerischen Wissenschaftsforum (BayWISS) initiierte Modell "Verbundpromotion" schafft unterstützende Promotionsbedingungen für ihre Kollegiatinnen und Kollegiaten und erleichtert die kooperative Promotion an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs).
Die Universität Passau ist Sitzhochschule des Verbundkollegs Kommunikation | Medien und ist an vier weiteren Verbundkollegs als Kolleghochschule beteiligt.

Themenfelder:
- Digitaler Journalismus
- Crossborder Journalismus
- Immersiver Journalismus
- Wirtschaftsjournalismus
- Krisenkommunikation
- Medienkonvergenz
- Propagandaforschung
- Unternehmenskommunikation
- Medienmanagement
Ansprechpartner an der Universität Passau ist Prof. Dr. Oliver Hahn bzw. die Koordinatorin des Verbundkollegs Mandy Fox.

Themenfelder:
- Finanzmanagement, Finanzmärkte
- Wertschöpfungsmanagement (u.a. Organisation, Produktion, Logistik)
- Entrepreneurship
- Industrie- und Innovationsökonomik
- Personal, Arbeitsmärkte
- Marketing und neue Medien
- Wirtschafts- und Organisationspsychologie
- Innovationsmanagement und Technologiemanagement
- Ökonomische Aspekte der Digitalisierung und digitale Ökonomie
- Management der IT-Infrastruktur
- Internationale Wirtschaftsbeziehungen
- Umweltökonomie
- Immobilienmärkte
Ansprechpartner für das Verbundkolleg an der Universität Passau ist Prof. Dr. Dirk Totzek.

Themenfelder:
- Gesellschaften des 21. Jahrhunderts - Globalisierung und sozialer Wandel
- Care and Capability
- Arbeitswelt im Wandel
- Soziale Arbeit im 21. Jahrhundert
- Inklusion und Exklusion
- Generationsverhältnisse im Wandel
- Migration, Flucht und Integration
- Kulturelle Vielfalt und Transkulturalität
- Strukturen sozialer Ungleichheit
- Politischer Extremismus
- Digitalisierung und sozialer Wandel
- Social Entrepreneurships, Social Businesses, Social Enterprises (SE) und hybride Organisationen
Ansprechpartner für das Verbundkolleg an der Universität Passau ist Prof. Dr. Norbert Seibert.

Themenfelder:
- Umwelt und Biodiversität
- Klimawandel
- Nachhaltige Landwirtschaft/ Landnutzung
- Management natürlicher Ressourcen
- Bioökonomie
- Ernährungssicherheit
- Agrar- und Biotechnologie/ Verfahrenstechnologie/ Bioengineering
Ansprechpartnerin für das Verbundkolleg an der Universität Passau ist Prof. Dr. Christine Schmitt.

Themenfelder:
- Big Data/ Data Analytics
- Digitalisierung in industrieller Produktion und Dienstleistung
- Intelligente Netze
- Informationstechnik im Gesundheitswesen und in der Gesundheitsforschung
- Mensch-Computer-Medien
- Robotik und Telematik
- Sicherheit von Hard-, Software und Daten
- Ökonomische und gesellschaftliche Aspekte von Informatiksystemen im Anwendungskontext
Ansprechpartner/-in für das Verbundkolleg an der Universität Passau ist Prof. Dr. Tomas Sauer und Prof. Dr. Elif Bilge Kavun.
In den Fachbereichen Volkswirtschaftslehre und Politische Theorie ist die Universität Passau an zwei bayerischen Promotionsprogrammen beteiligt. Promovierende in diesen Fachbereichen können innerhalb der Promotionsprogramme u. a. an Forschungsworkshops und Tagungen teilnehmen sowie die Möglichkeit zur Vernetzung über die Universität hinaus nutzen.

Zur Professionalisierung der akademischen Weiterqualifizierung hat das Bayerische Zentrum für Politische Theorie das Bayerische Promotionskolleg Politische Theorie initiiert. Es bietet einen institutionellen Rahmen zur Durchführung der Promotion. Dazu stellt es eine anspruchsvolle, nach internationalen Maßstäben exzellente fachliche Ausbildung bereit und garantiert eine intensive wissenschaftliche Betreuung. Als Austauschplattform bietet es die Möglichkeit zur Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Das Bavarian Graduate Program in Economics (BGPE) ist ein Doktorandenprogramm für exzellente Promovierende der Wirtschaftswissenschaften an teilnehmenden bayerischen Universitäten. Es basiert auf der Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bayerischer Universitäten und weiteren renommierten Zentren der Wirtschaftsforschung in Bayern. Das Programm bietet Kurse, Workshops und Beratung der besten Forscherinnen und Forscher auf diesem Gebiet.
Ansprechpartner an der Universität Passau ist Prof. Dr. Stefan Bauernschuster.
Mentoring-Programme an der Universität Passau

Das Graduiertenzentrum und die Stabstelle für Diversity und Gleichstellung bietet im Rahmen seiner Mentoring-Programme eine Möglichkeit sich mit anderen Promovierenden an der Universität Passau zu vernetzen.
Das Peer-Mentoring-Programm "NaWi" des Graduiertenzentrums unterstützt Promotionsinteressierte bei dem Einstieg in die Promotion, indem Ihnen fortgeschrittene Promovierende oder Postdocs als Peer-Mentorinnen und -Mentoren zur Seite gestellt werden. Regelmäßige Vernetzungstreffen sind ebenfalls Bestandteil des Programms.
Das Frauen-Mentoring-Programm mentUP+ unterstützt Nachwuchswissenschaftlerinnen bei ihrer Laufbahnplanung. MentUP* ist das Diversity-Mentoring-Programm der Universität Passau. Es richtet sich an Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschaftler und Nachwuchsführungskräfte mit Diversitätsmerkmal. Neben Mentoring und Coaching, wird die strategische Vernetzung mit anderen Mentees sowie Mentorinnen und Mentoren durch regelmäßige Vernetzungstreffen innerhalb beider Programme gefördert.
Forschungsseminare und Kolloquien der Fakultäten

An der wirtschaftschaftswissenschaftlichen Fakultät gibt es die Möglichkeit sich bei fachspezifischen Forschungsseminaren mit anderen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler auszutauschen. Die Brown Bag Seminarewerden in diesen Bereichen angeboten:
- Accounting, Finance and Taxation
- VWL
- Wirtschaftsinformatik
- Data Science
An der Fakultät für Informatik und Mathematik finden während der Vorlesungszeit dienstags ab 17 Uhr fakultätsweite Kolloquien statt.

Der Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden (Mittelbau-Konvent) versteht sich als Vertretung aller Angehörigen des sogenannten akademischen Mittelbaus an der Universität Passau. Zu dieser Gruppe gehören die akademischen Rätinnen und Räte, die wissenschaftlichen Mitarbeitenden, die wissenschaftlichen Hilfskräfte, die Lektor:innen, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie die Lehrbeauftragten.
Er repäsentiert die Interessen des akademischen Mittelbaus in den Gremien und Ausschüssen der Universität und ist Anlaufstelle für Probleme. Zudem lädt der Mittelbau-Konvent einmal im Semester alle seine Angehörigen zu einem geselligen Treffen ein.
Welcome-Center

Das Welcome Centre der Universität Passau ist die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle zur Unterstützung internationaler (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Hierzu zählen u. a. Beratung und Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragen, Versicherungen, Wohnungssuche, Zugang zur Infrastruktur der Universität (ZIM-Kennung & CampusCard), Unterstützung der mitreisenden Familie sowie Förderung der Integration.
Das Welcome Center veranstaltet regelmäßig International Dinners, kulturelle Events oder Exkursionen bei denen Kontakt mit anderen internationalen Forschenden an der Universität Passau geknüpft werden kann.
Netzwerk INDIGO

Im Netzwerk Internet und Digitalisierung Ostbayern (INDIGO) bündeln die sechs ostbayerischen Hochschulen - OTH Amberg-Weiden, TH Deggendorf, Hochschule Landshut, Universität Passau, Universität Regensburg und OTH Regensburg - ihre wissenschaftliche Expertise im Handlungsfeld Internet und Digitalisierung. Das Netzwerk INDIGO unterstützt die Wissenschaftler:innen im Verbund bei relevanten Aktivitäten, zum Beispiel durch die Förderung von Forschungskooperationen, die Schaffung von Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten sowie die Stärkung des Bewusstseins für die vorhandene wissenschaftliche Expertise an den beteiligten Hochschulen.
Im Rahmen der INDIGO-Veranstaltungen wird der fachliche Austausch zwischen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu aktuellen Fragestellungen, Forschungsergebnissen und innovativen Forschungsansätzen, der (hochschulübergreifenden) Wissenstransfer und die interne Netzwerkbildung gefördert.
Ein wichtiger Bestandteil der wissenschaftlichen Nachwuchförderung ist die Betreuung während der Promotion und darüber hinaus. Die Planung und Durchführung des Promotionsvorhabens sollen durch die strukturierte Kooperation zwischen Betreuenden und Promovierenden eigenverantwortlich so gestaltet werden, dass die Promotion mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abgeschlossen werden kann.

Die Betreuungsvereinbarung dient dazu, transparent zu machen, wie das Betreuungsverhältnis zwischen Betreuungsperson und Promovend inhaltlich, organisatorisch und zeitlich gestaltet werden wird. Diese ist jedoch kein Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Betreuungsperson!
Im Rahmen der Betreuungsvereinbarung sollten folgende Aspekte angesprochen und schriftlich fixiert werden:
- Thema und Exposé
- Finanzierung
- Beratungs- und Betreuungsgespräche (Rhythmus)
- Publikationen und Vorträge (auch gemeinsame)
- weitere Maßnahmen, Zeitplan und Arbeitszeit
- Aufgaben und Pflichten (auch Lehre?)
- gute wissenschaftliche Praxis und Vereinbarkeit von Qualifizierung und Familie
- Einbindung in das Netzwerk der Betreuungsperson
- Konfliktregelung
Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung ist auch Voraussetzung zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand gemäß §6 (3) der Allgemeinen Promotionsordnung der Universität Passau.
Auch wenn Sie die Forschung in Ihrer Promotion und das Anfertigen der Dissertation unabhängig von dem Zeitpunkt der Beantragung zur Annahme als Doktorand/-in an Ihrer Fakultät unternehmen können, empfehlen wir Ihnen dennoch sich so früh wie möglich um eine Zulassung zu bemühen. Die Förderberechtigung für bestimmte universitätseigene und andere Förderprogramme ist abhängig von dem Nachweis der aktiven Promotion, welche durch die Annahmebestätigung der Fakultäten erfolgt.
2. Rahmenbedingungen
Ob für die Aufnahme einer Promotion an Ihrer Fakultät eine Immatrikulation für ein sog. Promotionsstudium Voraussetzung ist, entnehmen Sie bitte der jeweils für Sie geltenden Promotionsordnung. Bei Fragen zu Ihrer Promotionsordnung wenden Sie sich bitte an das Dekanat Ihrer Fakultät.
Vorteile einer Immatrikulation
Unter Umständen sieht die für Sie geltende Promotionsordnung zwar keine verpflichtende Immatrikulation vor. Es kann für Sie dennoch von Vorteil sein, sich zum Zwecke der Promotion zu immatrikulieren. Folgende Leistungen sind mit der Immatrikulation verbunden:
- Kostenlose Nutzung des Linienverkehrs der Stadtwerke Passau (Semesterticket)
- Nutzung der Mensa und der Cafeterien zum Studierendentarif
- Preisnachlässe bei Kulturinstitutionen, Reisen usw.
- Bibliothekszugang
- Zugriff auf geschützte IT-Ressourcen und -Dienste von extern per OpenVPN oder eduroam
Bitte beachten Sie: Durch die Immatrikulation fällt auch für Promovierende ein Semesterbeitrag an.
Als Doktorandin bzw.Doktorand sind Sie an keine Immatrikulationsfristen gebunden und können daher jederzeit einen Antrag auf Immatrikulation stellen.
Die Immatrikulation zum Zwecke der Promotion ist für die Dauer von acht Semestern möglich. Sie werden daher mit Ablauf von acht Semestern automatisch exmatrikuliert, sofern Sie nicht begründen können, dass eine Verlängerung der Immatrikulation aus wichtigen sachlichen Gründen erforderlich ist. Richten Sie hierfür ein formloses Schreiben an das Studierendensekretariat, das von Ihnen und Ihrer Betreuungsperson unterzeichnet ist.
Sollten Sie exmatrikuliert werden, bevor Sie Ihre Promotion abgeschlossen haben, müssen Sie keine Nachteile für Ihr Promotionsverfahren fürchten. Sie können Ihr Promotionsverfahren unabhängig vom Studierendenstatus beenden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur dann einschreiben können, wenn Ihre Fakultät Sie bereits als Doktorandin oder Doktorand angenommen hat!
Einschreibung für derzeit in Passau immatrikulierte Studierende
Beantragen Sie einen Studiengangwechsel mit dem Ziel „Promotion“. Das Antragsformular senden Sie unterschrieben mit dem Nachweis über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand an das Studierendensekretariat der Universität Passau. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Studienabschlusszeugnisses bei, da das Studierendensekretariat keinen Zugriff auf Abschlusszeugnisse hat und zur Erfassung der Abschlussdaten für statistische Zwecke verpflichtet ist.
Einschreibung für Promovierende, die noch nicht in Passau immatrikuliert sind
Promovierende, die sich erstmalig an der Universität Passau einschreiben wollen, müssen sich zunächst beim Campusportal registrieren und dann anschließend dort Ihren Bewerbunsantrag stellen. Dort ist dann das weitere Vorgehen beschrieben und angegeben, welche Unterlagen zur Einschreibung erforderlich sind. Ansprechpartner für Fragen rund um die Einschreibung ist das Studierendensekretariat.
ZIM-Kennung für Externe
Wenn Sie sich nicht immatrikulieren möchten, aber dennoch eine ZIM-Kennung samt universitärer E-Mail-Adresse erhalten wollen, ist dies über das Graduiertenzentrum möglich. Die ZIM-Kennung wird u. a. benötigt, um sich in Stud.IP, dem Passauer Lernmanagementsystem, anzumelden oder um auf E-Medien der Universitätsbibliothek zuzugreifen.
Nichtimmatrikulierte extern Promovierende erhalten eine Kennung und eine E-Mail-Adresse (nach dem Muster "Vorname-Nachname@uni-passau.de") auf Antrag. Sie können Ihre bestehende Kennung bzw. E-Mail-Adresse auf Antrag auch verlängern, sofern Sie noch promovieren, aber nicht mehr beschäftigt und/oder immatrikuliert sind.
Immatrikulation | Kennung für externe Promovierende | |
---|---|---|
UB (Ausleihe) | ja (mit CampusCard) | nein (Sonderausweis für Promovierende kann bei UB beantragt werden) |
UB (E-Medien) | ja | ja |
Zugang zum Intranet | ja | nein |
eduroam | ja | nein |
Semesterticket | ja (mit CampusCard) | nein |
Mensa/Cafeterien | ja (mit CampusCard) | nein |
Kosten | Semesterbeitrag | keine |
Verlängerung möglich | ja (siehe oben) | ja (bis zum Vollzug der Promotion) |
Verlängerung durch | Rückmeldung durch Zahlung des Semesterbeitrags | automatisch bis zum Vollzug der Promotion |
Ansprechpartner | Studierendensekretariat | Graduiertenzentrum |
Die Möglichkeiten, die Promotion zu finanzieren, sind vielfältig und reichen von
- Qualifikationsstellen an einem Lehrstuhl oder einer Professur (interne Promotion), über
- Stellen in strukturierten Programmen,
- Stellen in Drittmittelprojekten,
- Stipendien,
- Nebenjobs oder Stellen in Unternehmen, bis hin zur
- privaten Finanzierung durch einen Studienkredit, durch Ihre Eltern, Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner oder Sie selbst.
Wichtig bei jeder Form der Finanzierung ist, dass genug Zeit übrig bleibt, um an der Dissertation zu arbeiten. Während dies bei Stipendien häufig problemlos möglich ist, wird es bei all jenen Promovierenden schwieriger, die sich durch Jobs an einem Lehrstuhl, an einer Professur oder anderswo finanzieren müssen. Eine gute Absprache mit dem jeweiligen Arbeitgeber bzw. der jeweiligen Arbeitgeberin ist deswegen immer Voraussetzung, um die Promotion in angemessener Zeit erfolgreich abschließen zu können.

Eine Qualifikationsstelle an der Einrichtung, an der auch die Dissertation angefertigt wird, ist neben einem Stipendium einer der häufigeren Wege der Finanzierung. Auf solche Qualifikationsstellen müssen Sie sich in der Regel bewerben. Die Arbeitsverträge des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterliegen dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WZVG) regelt seit dem Jahr 2007, wie die Arbeitsverträge für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeitlich befristet werden können. Kern des Gesetzes ist die Zwölfjahresregel: Jede Qualifizierungsstufe (Promotion und Habilitation) darf jeweils nicht länger als sechs Jahre dauern, also 6+6=12. Nach 12 Jahren sollen die Mitarbeitenden nur noch unbefristet angestellt oder inzwischen auf eine Professur oder einen Lehrstuhl berufen worden sein.
Die Regel trifft allerdings nicht zu, wenn Sie auf einer Drittmittelstelle arbeiten. Allerdings werden deren Vertragslaufzeiten grundsätzlich mitgezählt. Wenn Sie also nach der Promotion für zwei Jahre in einem Drittmittelprojekt gearbeitet haben, dann bleiben Ihnen nur noch vier Jahre für die Habilitation.
Um Kurzbefristungen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu unterbinden, ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert worden. Die Gesetzesänderung gilt seit dem 17.03.2016. Ein Ziel des Koalitiuonsvertrags von 2021 der Bundesregierung ist die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern und dazu u. a. das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung zu reformieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der DFG. Machen Sie sich eventuell auch mit dem Gesetzestext und/oder der Fallsammlung des Ministeriums vertraut, und wenden Sie sich mit Fragen zu Ihrer Vertragssituation bitte an die Personalabteilung.

Stipendien werden unter anderem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie einer Vielzahl von Stiftungen und Organisationen vergeben. Andere Promovierende finanzieren sich nicht selten über mehrere Nebenjobs, denen sie neben der Promotion nachgehen.

Die Exposé-Förderung der Universität Passau dient als Überbrückungsfinanzierung für die bevorstehende Promotion und ermöglicht die Einwerbung einer Finanzierung für die Durchführung einer Promotion an der Universität Passau.
Hierfür erhalten erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber finanzielle Förderung für zunächst sechs Monate. Die Förderdauer soll dann für die Erstellung eines Exposés zur Bewerbung bei einem Promotionsförderwerk oder auch die Einwerbung einer drittmittelgeförderten Stelle genutzt werden.
Angebot des Referats Transfer & Gründungsförderung
Das Referat Transfer und Gründungsförderung untersützt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Passau bei der Projektplanung und der Vernetzung mit Partnerunternehmen aus der Wirtschaft.

Der Bereich Transfer hat zum Ziel, die die Transferaktivitäten über Fach-, Fakultäts- und Hochschulgrenzen hinaus zu intensivieren. Folgende Aktivitäten tragen dazu bei.
- Unterstützung von Lehrstühlen und Instituten bei der Anbahnung und Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Hierzu zählt in der Phase der Projektanbahnung auch eine Grundberatung (first level support) in Rechtsangelegenheiten (FuE-Verträge, Patente, Lizenzen). Für den Fall, dass ein Förderantrag gestellt werden soll oder im Bereich der Auftragsforschung Verträge (z. B. eine Forschungs- und Entwicklungsvereinbarung) zu schließen sind, werden Lehrstühle und Institute von der Abteilung Forschungsförderung der Universitätsverwaltung unterstützt.
- Aktivierung des noch nicht ausgeschöpften Transferpotenzials in allen Disziplinen durch Ermittlung besonders transferrelevanter Forschung (Scouting) und deren Matching mit potenziellen Anwendern und transferrelevanten Förderprogrammen; Unterstützung bei der Konsortienbildung intern und extern.
- Kommunikation aktueller Fragestellungen aus Wirtschaft und Gesellschaft an die Lehrstühle und Institute.
- Bündelung der transferrelevanten Aktivitäten der Universität Passau in der Außendarstellung.
Nähere Informationen und Kontakt finden Sie auf der Website des Referats für Transfer und Gründungsförderung:
„Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. (…) Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis.“
(Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis – DFG-Kodex, September 2019).
Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis
Das Einhalten der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ist essenziell für gutes wissenschaftliches Arbeiten. Die Universität Passau unterstützt Sie als (Nachwuchs-)Wissenschaftlerin oder (Nachwuchs-)Wissenschaftler bei der Einhaltung der folgenden Prinzipien:
Gute wissenschaftliche Praxis...
- bedeutet, lege artis zu arbeiten und sich stets nach dem neuesten Erkenntnisstand in der Wissenschaft zu richten.
- bedingt die kritische Auseinandersetzung sowohl mit eigenen als auch von anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erzielten wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Kontrolle.
- ist gekennzeichnet durch die Wahrung strikter Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von anderen.
- umfasst die sorgfältige Qualitätssicherung, die Dokumentation aller im Forschungsprozess relevanten Arbeitsschritte und die Aufbereitung und Pflege empirischer Forschungsdaten. Dies gewährleistet die Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen.
- sichert die Wahrung geistiger Urheberschaft beim Publizieren durch den korrekten Gebrauch von Zitaten.
- erlaubt und fördert einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft.
Entsprechend ihrer gesetzlichen Verantwortung für die Organisation von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung hat die Universität Passau die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten erlassen. Diese Regeln basieren auf den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft und sind für alle wissenschaftlich tätigen Mitglieder der Universität Passau verpflichtend und Bestandteil der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ansprechinstanz rund um Fragen guter wissenschaftlicher Praxis bzw. bei dem Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist die Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Aktualisierung der Satzung und Implementierung der neuen DFG-Leitlinien zur "guten wissenschaftlichen Praxis"

Die DFG hat 2019 neue Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erlassen (DFG-Kodex). Dieser Kodex muss an jeder Hochschule bis Juli 2023 implementiert und umgesetzt werden, um bei der DFG weiterhin förderfähig zu bleiben. Da der Kodex die unterschiedlichsten Bereiche – von gesamtuniversitären Regelungen der Verantwortlichkeiten über Fakultäten-übergreifende Betreuungsempfehlungen bis hin zu projektspezifischen Richtlinien – abdeckt, wurde an der Universität Passau ein zentraler Steuerungskreis gebildet. In diesem Steuerungskreis und den zugehörigen Arbeitsgruppen finden sich seit März 2021 Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsleitung, Fakultäten, zentralen Einrichtungen und dem wissenschaftsunterstützenden Bereich, die über die individuelle Implementation des DFG-Kodex an der Universität diskutieren und entscheiden. Somit wird eine gemeinsame Strategie entwickelt, die in einer Satzung zur guten wissenschaftlichen Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten festgehalten wird.
Der professionelle und verantwortungsbewusste Umgang mit Forschungsdaten ist eine wesentliche Grundlage des wissenschaftlichen Arbeitens und ein wichtiger Teil guter wissenschaftlicher Praxis.
Forschungsdatenmanagement ist Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis und wurde 2019 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in ihre Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis aufgenommen (Leitlinien 7, 10–15, 17). In der Konsequenz bedeutet dies, dass — unabhängig von einer Drittmittelförderung — bei der Erhebung, Verarbeitung und Analyse von Forschungsdaten die jeweils fachspezifischen Standards und Methoden Berücksichtigung finden sollen und der Umgang mit Forschungsdaten im gesamten Forschungsprozess transparent und nachvollziehbar dokumentiert wird. Forschungsdatenmanagement erstreckt sich auf den gesamten „Datenlebenszyklus“: von der ersten Planung des Forschungsprojektes, über die Sichtung, Erhebung, Aufbereitung, Verarbeitung und Analyse, bis hin zur Sicherung, Veröffentlichung oder etwa Löschung der Forschungsdaten.
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler benötigen und entwickeln im Rahmen ihrer Qualifikationsphasen zahlreiche Kompetenzen. Das, was je nach Fachdisziplin (schon) von Ihnen erwartet wird, ist sehr unterschiedlich. Ebenso unterschiedlich sind die Kompetenzen, die Sie im Laufe Ihrer Promotion, Postdoc-Phase oder Habilitation weiterentwickeln werden.
Das Graduiertenzentrum möchte Sie dabei unterstützen, den phasenspezifischen Anforderungen Ihrer jeweiligen Qualifikationsphasen gewachsen zu bleiben und Ihre überfachlichen Kompetenzen auszubauen. Daher bieten wir Ihnen die Möglichlichkeit durch unser Veranstaltungsangebot Ihre Kompetenzen zu erweitern!
Der Universitätsverband zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland e. V. (UniWiND) hat in mehreren Publikationen einen gemeinsamen Rahmen erarbeitet, mit dem sich Kompetenzprofile des wissenschaftlichen Nachwuchses beschreiben und damit auch durch Maßnahmen unterstützen lassen. Zu den Kompetenzclustern gehören:
- Fachwissen
- hochschuldidaktische Kompetenzen
- mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit
- systematisches und selbständiges Arbeiten
- Projektmanagement
- Teamfähigkeit
- Führungskompetenz
- Kreativität.
3. Abschluss der Promotion und Dissertation
Um die Dissertation konzentriert fertig stellen und/oder ein Postdoc-Projekt beginnen zu können, kann manchmal ein zeitlich begrenztes Promotionsabschluss- oder Übergangsstipendium erforderlich werden. An der Universität Passau werden solche Stipendien derzeit nur durch die Frauenbeauftragte an Nachwuchswissenschaftlerinnen vergeben.
Abschlussstipendien bilden immer noch die Ausnahme, sodass es wenig Förderung gibt. Nicht regional gebunden ist aktuell die FAZIT-Stiftung (Bedingung: finanzielle Notlage).
Prinzipiell bestehen folgende Möglichkeiten, Ihre Dissertation anzufertigen:
monografische Einzelschrift ('Buch') | publikationsbasierte (kumulative) Schrift | gemeinschaftliche Promotion |
ein/e Autor/in | ein/e Autor/in oder ggf. auch mehrere Autor/inn/en | mehrere Autor/inn/en |
ein Werk | mehrere Aufsätze | ein Werk oder mehrere Aufsätze |
beinhaltet alle Teile | Teilthemen als Aufsätze, zusätzliche Rahmung am Ende | je nach Variante |
Alleinverantwortung | Alleinverantwortung oder Kennzeichnung des Anteils | Verantwortung wird genau festgelegt |
Risiken: Länge, Dauer, Aktualität | Risiken: Annahme bei Journals, Komplexität des Verfahrens | Risiko: Komplexität des Verfahrens |
Bitte beachten Sie, dass Ihre Promotionsordnung hier weitere Vorgaben machen oder Einschränkungen vornehmen kann. Nicht zuletzt wird auch Ihre Betreuungsperson eine Meinung zu diesem Thema haben. Er oder sie kennt die Gepflogenheiten im Fachbereich.
Bitte wenden Sie sich bei publikationsbasierten Promotionen vor der Veröffentlichung der Dissertation bzw. von Teilen daraus an den zuständigen Promotionsausschuss. Wurden Teile der Dissertation bereits veröffentlicht, kann dies eine spätere Veröffentlichung der Dissertation als Ganzes erschweren. Bitte sprechen Sie vor der Veröffentlichung Ihrer Arbeit oder von Teilen daraus unbedingt mit Ihrer Betreuungsperson.
Bestandteil des Promotionsverfahrens ist die Pflicht zur Veröffentlichung und Verbreitung der Dissertation. Einzelheiten zur Veröffentlichung regeln die jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten.
Grundsätzlich gilt: Die Publikation der Dissertationsschrift muss innerhalb des in der Promotionsordnung festgelegten Zeitraumes erfolgen. Erforderlich für die Veröffentlichung ist die Druckerlaubnis seitens der zuständigen Gremien bzw. Personen (Imprimatur). Bitte denken Sie daran, diese Druckerlaubnis insbesondere dann erneut einzuholen, wenn Sie die Dissertation gegenüber dem Text, der zur Begutachtung vorgelegen hat, geändert haben. Die Veröffentlichung ist durch die Vorlage von Belegexemplaren nachzuweisen.
Es existieren verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Dissertation veröffentlichen können: An allen Fakultäten ist es möglich, der Publikationspflicht durch eine Veröffentlichung im Buchhandel oder auf elektronischem Wege über die Universitätsbibliothek nachzukommen. In einzelnen Fakultäten existieren noch die Möglichkeiten eines Selbstdrucks oder die Veröffentlichung in einer Zeitschrift bzw. Reihe.

Eventuell – je nach Publikationsmedium – entstehen bei der Veröffentlchung Kosten. Meist wird der Druckkostenzuschuss dadurch begründet, dass die Publikationen sehr fachspezifisch sind und die Zielgruppe entsprechend klein ausfällt. Den geringer kalkulierten Absatz müssen die Autorinnen und Autoren durch den sogenannten Druckkostenzuschuss ausgleichen. Zur Refinanzierung können Sie Ihre Steuererklärung (Werbungskosten) nutzen, das Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT und/oder sich für die Publikationsförderung des Graduiertenzentrums bewerben.
Open Access bedeutet, dass wissenschaftliche Informationen und Publikationen kostenfrei und ohne technische Beschränkung über das Internet zur Verfügung stehen. Entsprechend erreichen Open-Access-Publikationen einen hohen Grad an allgemeiner Zugänglichkeit und Verfügbarkeit, sind über Suchmaschinen leicht auffindbar und gut sichtbar. Unter der Einhaltung wissenschaftlicher Standards können sie weltweit nachgenutzt werden und fördern die internationale und interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Gemäß der Berliner Erklärung bekennt sich die Universität Passau zu den Zielen von Open Access und unterstützt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, im Sinne von Open Access zu veröffentlichen. Dies kann entweder direkt durch eine Primärveröffentlichung in einer Open-Access-Verlagspublikation ("Goldener Weg") oder in Form einer Sekundärveröffentlichung auf einem Publikationsserver ("Grüner Weg") erfolgen. Autorinnen und Autoren sollten daher möglichst auf einen Selbstbehalt der Verwertungsrechte für elektronische Versionen bestehen.
Die Universitätsbibliothek stellt geeignete Möglichkeiten für die Open-Access-Veröffentlichung zur Verfügung. Als Anlaufstelle für Fragen und Informationen zu Open Access steht die Universitätsbibliothek den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beratend und unterstützend zur Seite.