Aktuelles
BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage startet wieder
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Die Überbrückungshilfe kann ab 20. November 2020 ausschließlich online beantragt werden. Für jeden Monat muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Alle weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Internetseite des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz. Fragen zur Überbrückungshilfe richten Sie bitte an Telefon 0800 26 23 003, E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de.
Liebe Nachwuchswissenschaftlerinnen, liebe Nachwuchswissenschaftler,
wir leben in turbulenten Zeiten… Zu Ihrer Weiterqualifizierung können Sie dennoch weitestgehend wie gewohnt auf die Angebote und Leistungen des Graduiertenzentrums zugreifen:
Beratung
Die Karriereberatung findet derzeit per Skype oder Zoom statt (siehe unten). Stellen Sie einfach eine Anfrage bei Dr. Stefan Halft oder vereinbaren Sie einen Termin.
Veranstaltungen
Die für das Sommersemester geplanten Veranstaltungen können entweder wie gewohnt stattfinden oder können online angeboten werden, sofern die Situation dies erforderlich macht. Details können Sie der jeweiligen Veranstaltung entnehmen. Wir bitten Sie bereits jetzt um Verständnis dafür, dass sich kurzfristig weitere Änderungen ergeben können. Eventuell finden Sie bis dahin auch bei der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) ein passendes Angebot für sich: Die OPEN vhb-Kurse sind nicht-curriculare, offene Online-Kurse der bayerischen Hochschulen. Sie können von jeder und jedem genutzt werden. Sie müssen nicht an einer Hochschule eingeschrieben sein.
Förderprogramme / Stornokosten
Für unsere Förderprogramme, die Reiseförderung und die Publikationsförderung, können Sie sich weiterhin bewerben. Sofern Sie einen Antrag auf Reisekostenzuschuss planen bzw. gestellt haben und Ihnen durch die Absage der Reise aufgrund der aktuellen Lage Stornokosten entstehen, können diese bis zu zwei Drittel durch das Graduiertenzentrum bezuschusst werden, sofern Ihr Antrag auf Reisekostenzuschuss bewilligt wurde bzw. bewilligt wird. Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben der Personalabteilung zu Dienstreisen und Stornokosten im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Wenden Sie sich bei Fragen im Zusammenhang mit unseren Förderprogrammen gerne an unsere Mitarbeitenden!
Informationsangebot
Informationen rund um den Start in die Promotion, die Promotion und die Postdoc-Phase finden Sie wie gewohnt auf unserer Website. Für fach- und fakultätsunabhängige Fragen zu Promotion und Habilitation sowie zu unseren Förderprogrammen stehen wir Ihnen aktuell per E-Mail sowie auch gerne per Skype oder Zoom zur Verfügung.
Erreichbarkeit unserer Mitarbeitenden
Wir sind gerne für Sie erreichbar! Während der regulären Kernarbeitszeiten (aktuell Mo-Fr zwischen ca. 8-16h) erreichen Sie eine oder einen unserer Mitarbeitenden aus dem universitätsinternen Skype-for-Business-Netz genauso einfach wie bei einem Telefonanruf (Voraussetzung: Person ist „verfügbar“). Auf Anfrage per E-Mail schicken wir Ihnen ansonsten auch gerne einen Link zu einer Skype- oder Zoom-Besprechung. Sofern Sie Zoom aus dem Universitätsnetz nutzen, können auch Sie uns eine Terminanfrage (https://support.zoom.us/hc/en-us/articles/200881399-How-To-Use-the-Microsoft-Outlook-Plugin) senden. Ansonsten sind wir natürlich per E-Mail für Sie erreichbar.
Weitere Informationen
Tagesaktuelle Informationen finden Sie jeweils auf unserer Website sowie auf der regelmäßig aktualisierten Seite mit aktuellen Informationen zum Coronavirus der Universität Passau.
Alles Gute für Ihr Wintersemester 2020/2021!
Für den Start ins Semester wünschen wir Ihnen von Herzen alles Gute: Viele Grüße vom Graduiertenzentrum!
Ihr Team der Geschäftsstelle.
Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) regelt die Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen Personals. Am 8. April hat die Bundesregierung eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschlossen: „Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wird aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, wird um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden. Für den Fall, dass die COVID-19-Pandemie weiter andauern sollte, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung ermächtigt, mit einer Rechtsverordnung die Höchstbefristungsgrenze abhängig von der Dauer der Krise höchstens um weitere sechs Monate zu verlängern.“
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Änderung des WissZeitVG durch das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz (WissStudUG) aufgrund der COVID-19-Pandemie finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Zur universitätsinternen Umsetzung informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Universität Passau mit Fragen und Antworten zum Coronavirus. Individuelle Fragen zur Ihrem Vertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter können Sie an die Personalabteilung richten.
Die Corona-Satzung vom 6. Mai 2020 regelt Abweichungen in den Studien- und Prüfungs- sowie Promotions- und Habilitationsordnungen aufgrund von Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb durch das Corona-Virus SARS-CoV-2.
Corona-Hilfsfonds der Universität Passau für Studierende und Promovierende
Die Universität hat ein Hilfsangebot für Studierende und Promovierende geschaffen, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet und vorübergehend in finanzielle Not geraten sind. Betroffene können ab Juli Unterstützung beantragen und werden dann entweder schnell und unkompliziert an passende externe Hilfsangebote vermittelt oder erhalten finanzielle Unterstützung der Universitätsstiftung. Dadurch will die Universität finanziell angeschlagenen Studierenden und Promovierenden ermöglichen, ihr Studium bzw. ihre Promotion aufzunehmen oder fortzusetzen.
Das Angebot richtet sich an:
- Studierende, die im Sommersemester 2020 regulär immatrikuliert sind;
- Promovierende, die im Sommersemsester 2020 ein Promotionsvorhaben verfolgen.
Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach der Situation und den Voraussetzungen der Antragstellenden:
- Hilfe zum Lebensunterhalt: einmalig bis zu 900 Euro pro Person
- Hilfe zur Finanzierung der Betreuung von Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen, wenn diese privat organisiert werden muss: einmalig bis zu 600 Euro pro Person
- Hilfe zur Finanzierung von technischer Infrastruktur und/oder Arbeitsmaterial: einmalig bis zu 300 Euro pro Person.
Alle Informationen zur Corona-Hilfe der Uni-Passau sowie das Antragsformular finden Sie ab sofort auf unserer Internetseite zum Thema Corona-Hilfen.
Finanzielle Überbrückungshilfe (KfW)
Für Studierende und Promovierende, die durch die Pandemie in finanzielle Not geraten sind, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Möglichkeit eingeräumt, ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Der Kredit wird bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt und ist auch für ausländische Studierende und Promovierende geöffnet. Ab Anfang Mai kann das Darlehen mit einer Höhe von bis zu 650 Euro im Monat bei der KfW online beantragt werden.Mehr
Zuschuss für Promovierende in Notlagen
BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage startet wieder
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Die Überbrückungshilfe kann ab 20. November 2020 ausschließlich online beantragt werden. Für jeden Monat muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Alle weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Internetseite des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz. Fragen zur Überbrückungshilfe richten Sie bitte an Telefon 0800 26 23 003, E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Auch immatrikulierte Promovierende in einer Notlage haben nach den formellen Kriterien Anspruch auf den Zuschuss von maximal 500 Euro im Monat.
Die Mittel können von den Berechtigten ausschließlich online über www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden.

Liebe Nachwuchswissenschafler/innen der Universität Passau,
gerne möchten wir Sie auf die neue Möglichkeit, einen Antrag auf Reisekostenzuschuss beim Graduiertenzentrum zu stellen, aufmerksam machen!
Ab sofort ist es möglich, Ihren Antrag auch digital via "KIX" Portal bei uns einzureichen. Wir bitten Sie, den Antrag wie gewohnt auszufüllen und die benötigten Unterlagen hochzuladen. Um den Rest, auch um die Stellungnahme der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers, kümmern wir uns.
Wir hoffen, dass dieser Service die Antragstellung vereinfacht und freuen uns auf Ihre digitalisierte Anträge!
Das Team des Graduiertenzentrums
Beratungsangebot

Die Beratung des Graduiertenzentrums versteht sich als Instrument der zielgerichteten Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (von promotionsinteressierten Studierenden bis hin zu Habilitierenden und Habilitierten).
- Beratung zu allgemeinen Fragen rund um Promotion und Habilitation
- Beratung zu den Förderprogrammen des Graduiertenzentrums
- Karriereberatung zur Erarbeitung individueller Karriereoptionen (mit Option der Erstellung einer individuellen Kompetenzenbilanz)
- Coaching zur Erarbeitung von individuellen Lösungen für konkrete Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Qualifizierung.
Start in die Promotion

Während Promotionsordnungen formale Fragen rund um den Promotionsprozess regeln, können Sie Ihnen keine Antworten auf die vielen anderen Fragen geben, die sich vor, während und nach der Promotion ergeben (können). Diese Informationsveranstaltung möchte Sie dabei unterstützen, sich zu orientieren, grundlegende Fragen zur Aufnahme einer Promotion beantworten und Sie in die Lage versetzen, Antworten auf weitere Fragen selbständig zu finden. Die Veranstaltung möchte Sie zugleich auch dabei unterstützen, Ihre Karriereplanung - ob nach einer Promotion nun innerhalb oder außerhalb der Wissenschaft - proaktiv zu gestalten.
Die Veranstaltung findet am Montag, den 01.02.2021 von 18:00 bis 20:00 Uhr via ZOOM statt. Weitere Informationen (inkl. Zugangslink finden Sie in Stud.IP-Veranstaltung Nr. 71053. Externe Interessierte ohne Zugang zu Stud.IP erhalten den Zoom-Link auf Anfrage.
Wissenschaftlicher Nachwuchs im Digitalen Forschungsmagazin
Unsere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler leisten einen wichtigen Beitrag zur Exzellenz in der Forschung der Universität Passau. Diesen Beitrag macht das Digitale Forschungsmagazin sichtbar. Es begleitet insbesondere Forschungsvorhaben zu den Themenschwerpunkten der Universität.