Aktuelles
Mit dem Ausbau durch die Hightech-Agenda rückt das Thema KI immer stärker in das Zentrum der Forschungsaktivitäten an der Universität Passau. Zur Identifikation von möglichen interdisziplinären Forschungsschwerpunkten rund um die Thematik Künstliche Intelligenz plant die KINECT-Arbeitsgruppe im ersten Halbjahr 2021 drei Workshops, welche das Forschungspotential ausloten und ggf. zu einer strategischen Schwerpunktbildung führen sollen. Jeder Workshop widmet sich dabei einem speziellen Themenkomplex.
Der erste Workshop zum Thema “KI und Nachhaltigkeit” findet am 17. März 2021 von 14:00-17:00 Uhr statt.
Sieben Impulsvorträgen aus allen vier Fakultäten stellen unterschiedliche Zugänge zu den Begriffen KI und Nachhaltigkeit sowie deren Verbindung dar und regen damit gemeinsam mit einer einleitenden Rahmung den nachfolgenden Diskussionsprozess an.
Wir laden alle Interessierten ab Post-Doc-Level herzlich ein, sich im Rahmen des Workshops an der Diskussion zum Thema und damit verbunden der Entwicklung möglicher Forschungsstränge zu beteiligen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) regelt die Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen Personals. Am 8. April hat die Bundesregierung eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen: „Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wird aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, wird um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden. Für den Fall, dass die COVID-19-Pandemie weiter andauern sollte, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung ermächtigt, mit einer Rechtsverordnung die Höchstbefristungsgrenze abhängig von der Dauer der Krise höchstens um weitere sechs Monate zu verlängern.“
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Änderung des WissZeitVG durch das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz (WissStudUG) aufgrund der COVID-19-Pandemie finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Zur universitätsinternen Umsetzung informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Universität Passau mit Fragen und Antworten zum Coronavirus. Individuelle Fragen zur Ihrem Vertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter können Sie an die Personalabteilung richten.
Corona-Hilfsfonds der Universität Passau für Studierende und Promovierende
Die Universität hat ein Hilfsangebot für Studierende und Promovierende geschaffen, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet und vorübergehend in finanzielle Not geraten sind. Betroffene können ab Juli Unterstützung beantragen und werden dann entweder schnell und unkompliziert an passende externe Hilfsangebote vermittelt oder erhalten finanzielle Unterstützung der Universitätsstiftung. Dadurch will die Universität finanziell angeschlagenen Studierenden und Promovierenden ermöglichen, ihr Studium bzw. ihre Promotion aufzunehmen oder fortzusetzen.
Das Angebot richtet sich an:
- Studierende, die im Sommersemester 2020 regulär immatrikuliert sind;
- Promovierende, die im Sommersemester 2020 ein Promotionsvorhaben verfolgen.
Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach der Situation und den Voraussetzungen der Antragstellenden:
- Hilfe zum Lebensunterhalt: einmalig bis zu 900 Euro pro Person
- Hilfe zur Finanzierung der Betreuung von Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen, wenn diese privat organisiert werden muss: einmalig bis zu 600 Euro pro Person
- Hilfe zur Finanzierung von technischer Infrastruktur und/oder Arbeitsmaterial: einmalig bis zu 300 Euro pro Person.
Alle Informationen zur Corona-Hilfe der Uni-Passau sowie das Antragsformular finden Sie ab sofort auf unserer Internetseite zum Thema Corona-Hilfen.
Finanzielle Überbrückungshilfe (KfW)
Für Studierende und Promovierende, die durch die Pandemie in finanzielle Not geraten sind, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Möglichkeit eingeräumt, ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Der Kredit wird bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt und ist auch für ausländische Studierende und Promovierende geöffnet. Ab Anfang Mai kann das Darlehen mit einer Höhe von bis zu 650 Euro im Monat bei der KfW online beantragt werden.Mehr
Zuschuss für Promovierende in Notlagen
BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage startet wieder
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Die Überbrückungshilfe kann ab 20. November 2020 ausschließlich online beantragt werden. Für jeden Monat muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Alle weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Internetseite des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz. Fragen zur Überbrückungshilfe richten Sie bitte an Telefon 0800 26 23 003, E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Auch immatrikulierte Promovierende in einer Notlage haben nach den formellen Kriterien Anspruch auf den Zuschuss von maximal 500 Euro im Monat.
Die Mittel können von den Berechtigten ausschließlich online über www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden.
Start in die Promotion

Während Promotionsordnungen formale Fragen rund um den Promotionsprozess regeln, können Sie Ihnen keine Antworten auf die vielen anderen Fragen geben, die sich vor, während und nach der Promotion ergeben (können). Diese Informationsveranstaltung möchte Sie dabei unterstützen, sich zu orientieren, grundlegende Fragen zur Aufnahme einer Promotion beantworten und Sie in die Lage versetzen, Antworten auf weitere Fragen selbständig zu finden. Die Veranstaltung möchte Sie zugleich auch dabei unterstützen, Ihre Karriereplanung - ob nach einer Promotion nun innerhalb oder außerhalb der Wissenschaft - proaktiv zu gestalten.
Die Veranstaltung findet am Montag, den 05.07.2021 von 18:00 bis 20:00 Uhr via ZOOM statt. Weitere Informationen (inkl. Zugangslink finden Sie in Stud.IP-Veranstaltung Nr. 71053. Externe Interessierte ohne Zugang zu Stud.IP erhalten den Zoom-Link auf Anfrage.
NEU: Peer-Programm (ab WiSe 2021)
Wenn Du schon im Studium Spaß an forschendem Lernen hattest, möchtest Du Dein Interesse an Forschung vielleicht zu einer Leidenschaft und Deinem Beruf ausbauen. Der Start kann mitunter herausfordernd sein, es gibt viel zu organisieren. Vielleicht bist Du Dir aber auch noch unsicher, ob Du promovieren möchtest? Dann ist unser Programm zum Start in die Promotion genau das Richtige für Dich!
Unser Programm möchte Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums, die eventuell promovieren möchten, beim optimalen Start in die Promotion unterstützen. Den Start des Programms planen wir für das Wintersemester 2021/2022. Erste Details zu Programmablauf und Bewerbung sind schon jetzt verfügbar.
Fortgeschrittene Promovierende oder Promovierte können sich schon jetzt melden, und Mentor*in werden!
Wissenschaftlicher Nachwuchs im Digitalen Forschungsmagazin
Unsere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler leisten einen wichtigen Beitrag zur Exzellenz in der Forschung der Universität Passau. Diesen Beitrag macht das Digitale Forschungsmagazin sichtbar. Es begleitet insbesondere Forschungsvorhaben zu den Themenschwerpunkten der Universität.