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Publikationsförderung

Wer kann sich auf die Publikations­förderung bewerben?

Die Publikationsförderung der Universität Passau richtet sich an Promovierende und Habilitierende, welche während der Anfertigung ihrer Dissertations- oder Habilitationsschrift, überwiegend Mitglied der Universität Passau waren. Es handelt sich entweder um eine Dissertationsschrift, die an der Universität Passau mit Bestnote bewertet ist, oder um eine an der Universität Passau angenommene Habilitationsschrift. Die Bezuschussung beträgt höchstens 1.500€.

Der Zuschuss umfasst:

  • die nicht gedeckten Publikationskosten und/oder
  • die nicht gedeckten Lektoratskosten, sofern die Veröffentlichung nicht in der Muttersprache der Antragssteller erfolgte

Kontaktieren Sie uns gerne bei Interesse an der Publikationsförderung. Beachten Sie jedoch bitte, zunächst andere Förderungen zur Finanzierung in Anspruch genommen werden sollten. Der Zuschuss der Universität Passau ist nachrangig einzusetzen.

Antragsstellung

  • Bereits vor dem Druck der Publikation und bis drei Monate nach Rechnungstellung durch den Verlag können Sie einen Antrag auf Publikationsförderung an die Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums per Post richten oder den Antrag online einreichen.
  • Der Zuschuss wird jedoch erst nach dem Druck der Publikation ausgezahlt. Bitte legen Sie hierfür die gegebenenfalls noch fehlenden Nachweise, wie beispielsweise Verlagsrechnungen, vor.
  • Die Publikation muss den folgenden Vermerk enthalten: "Veröffentlicht mit finanzieller Unterstützung der Universität Passau.".
  • Wichtige Details zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinien der Publikationsförderung

Auszahlung der Publikationsförderung

Die Publikationsföderung kann nur an die Geförderten selbst ausgezahlt werden. Eine direkte Auszahlung des Publikationszuschusses an den Verlag oder Lektoratsdienst ist nicht möglich!

Ihre Ansprechperson

Aniane Semeraro
Aniane Semeraro
Nikolastraße 12
94032 Passau

Richtlinien Publikationsförderung

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