Habilitation & Postdocs
Das Graduiertenzentrum steht allen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern der Universität Passau (Promovierenden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Habilitierenden, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren) und allen Interessenten an einer Promotion oder Habilitation an der Universität Passau offen.
Auf diesen Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen für Postdocs und Habilitierende an der Universität Passau.
Postdoc-Phase und Habilitation
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der Lehrbefähigung (Facultas Docendi) und ist in vielen Fächern die formale Voraussetzung für Berufbarkeit auf eine Professur. Was konkret die Anforderungen an ebendiese Lehrbefähigung sowie Ihre wissenschaftliche Selbständigkeit sind, ist von Fach zu Fach unterschiedlich.
Bei der Habilitation ist die Benennung des Fachs, für das Sie sich habilitieren, zentral, da es später Einfluss auf Ihre Bewerbungsmöglichkeiten nimmt. Eine Habilitation ist an allen Fakultäten der Universität Passau möglich. Einzelheiten regeln die jeweiligen Habilitationsordnungen. Bei Fragen zu diesen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Dekanate.
Im Anschluss an die Habilitation können Sie eine Lehrbefugnis (Venia Legendi) beantragen. So erhalten Sie die Berechtigung Ihrer Fakultät, eigenständige Lehre abzuhalten. Zugleich geht damit die Verpflichtung einher, sogenannte Titellehre abzuhalten, damit Ihre Lehrbefugnis aufrechterhalten bleibt.
Die frühe Postdoc-Phase schließt sich an die Promotionsphase an und dauert in der Regel etwa zwei Jahre. Sie unterscheidet sich von späteren Abschnitten der Postdoc-Phase vor allem dadurch, dass in dieser Zeit oft noch Nachlese zum Dissertationsprojekt ansteht und dass gerade in dieser Zeit die Weichen für den weiteren beruflichen Weg gestellt werden müssen („Orientierung“). Spätestens in dieser Phase sollte eine Entscheidung getroffen werden, ob ein dauerhafter Verbleib im Wissenschaftssystem oder ein Übergang in den außeruniversitären Arbeitsmarkt angestrebt wird, denn ein Wechsel in andere Arbeitsfelder wird in der Regel schwieriger, je länger jemand nach der Promotion oder der frühen Postdoc-Phase im Wissenschaftssystem bleibt.
Im Anschluss an die frühe Postdoc-Phase kann die fortgeschrittene Postdoc-Phase als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter folgen. In 4 bis 8 Jahren – je nach Stellensituation und je nach im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes „eingesparten Promotionszeiten“– werden die Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen erbracht.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, als Nachwuchsgruppenleitung oder auf einer Juniorprofessur unabhängig zu forschen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu betreuen und so durch das erfolgreiche Ausfüllen einer Position, die dem Stellenprofil einer W2- oder W3-Professur ähnelt, die Eignung für eine unbefristete Professur nachzuweisen. In allen drei Varianten der späten Postdoc-Phase besteht in Bezug auf den Karriereweg eine zentrale Aufgabe darin, sich zu profilieren, das heißt durch Vorträge, Publikationen, Drittmitteleinwerbungen, Kooperationen und Lehre, Projektkoordination und akademische Selbstverwaltung das eigene Profil zu schärfen und sich weiter bekannt zu machen („Profilierung“).
Sowohl in der fortgeschrittenen Postdoc-Phase als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter, als auch bei der Juniorprofessur und Nachwuchsgruppenleitung ergibt sich nach den ersten 2 bis 4 Jahren die Aufgabe, sich auf unbefristete Professuren zu bewerben (Berufungsphase). Die Berufungsphase läuft demnach zeitlich teilweise parallel zur Juniorprofessur, Nachwuchsgruppenleitung oder fortgeschrittenen Postdoc-Phase. Da sich hier spezifische Anforderungen und Qualifizierungsaufgaben ergeben, wird sie trotzdem als eigene Phase betrachtet.
Die Postdoc-Phase endet entweder mit dem Übergang auf eine W2- oder W3-Professur oder mit der individuellen Entscheidung, die wissenschaftliche Qualifizierung Richtung Professur nicht weiter zu verfolgen. Letzteres ist oft mit dem Wechsel in den außeruniversitären Arbeitsmarkt verbunden, kann aber auch eine Entscheidung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sein, das die wissenschaftliche Weiterqualifizierung nicht per Stellenbeschreibung umfasst.
(siehe hierzu auch Hanna Kauhaus, Evelyn Hochheim (2015): Qualifizierung in der Postdoc-Phase. Handreichung zur Planung und Umsetzung von Angeboten)
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WZVG) regelt seit dem Jahr 2007, wie die Arbeitsverträge für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeitlich befristet werden können. Kern des Gesetzes ist die Zwölfjahresregel: Jede Qualifizierungsstufe (Promotion und Habilitation) darf jeweils nicht länger als sechs Jahre dauern, also 6 + 6 = 12. Nach 12 Jahren sollen die Mitarbeitenden nur noch unbefristet angestellt oder inzwischen auf eine Professur oder einen Lehrstuhl berufen worden sein.
Die Regel trifft allerdings nicht zu, wenn Sie auf einer Drittmittelstelle arbeiten. Allerdings werden deren Vertragslaufzeiten grundsätzlich mitgezählt. Wenn Sie also nach der Promotion für zwei Jahre in einem Drittmittelprojekt gearbeitet haben, dann bleiben Ihnen nur noch vier Jahre für die Habilitation.
Um Kurzbefristungen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu unterbinden, ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert worden. Die Gesetzesänderung gilt seit dem 17.03.2016. Ein Ziel des Koalitionsvertrags von 2021 der Bundesregierung ist die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern und dazu unter anderem das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung zu reformieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der DFG. Machen Sie sich eventuell auch mit dem Gesetzestext und/oder der Fallsammlung des Ministeriums vertraut, und wenden Sie sich mit Fragen zu Ihrer Vertragssituation bitte an die Personalabteilung.
Um berufbar zu werden, müssen Postdocs ein Portfolio aufbauen, das folgende Bereiche (in alphabetischer Reihenfolge) umfasst:
- Auslandsaufenthalte und internationale Kooperationen
- Betreuung (Studierende, Promovierende)
- Drittmitteleinwerbung (Aufbau eines Track Records)
- Forschung
- Führungserfahrung (von Hilfskräften über Mitarbeitende)
- Gremienarbeit
- Lehre
- Netzwerk
- Preise und Auszeichnungen
- Publikationen
- Vorträge
- Wissenschaftsmanagement (zum Beispiel mit eingeworbenen Projekten)
Wie konkrete Anforderungen – etwa an Breite und Tiefe Ihrer Fachkenntnisse oder den Umfang Ihrer Lehrerfahrungen – aussehen, ist fachspezifisch sehr unterschiedlich.
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler benötigen und entwickeln im Rahmen ihrer Qualifikationsphasen zahlreiche Kompetenzen. Das, was je nach Fachdisziplin (schon) von Ihnen erwartet wird, ist sehr unterschiedlich. Ebenso unterschiedlich sind die Kompetenzen, die Sie im Laufe Ihrer Promotion, Postdoc-Phase oder Habilitation weiterentwickeln werden.
Das Graduiertenzentrum möchte Sie dabei unterstützen, den spezifischen Anforderungen Ihrer jeweiligen Qualifikationsphasen gewachsen zu bleiben und Ihre überfachlichen Kompetenzen auszubauen. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit durch unser Veranstaltungsangebot Ihre Kompetenzen zu erweitern!
Der Universitätsverband zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland e. V. (UniWiND) hat in mehreren Publikationen einen gemeinsamen Rahmen erarbeitet, mit dem sich Kompetenzprofile des wissenschaftlichen Nachwuchses beschreiben und damit auch durch Maßnahmen unterstützen lassen. Zu den Kompetenzen gehören:
- Fachwissen
- hochschuldidaktische Kompetenzen
- mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit
- systematisches und selbständiges Arbeiten
- Projektmanagement
- Teamfähigkeit
- Führungskompetenz
- Kreativität
Links zu UniWiND:
Angebot des Referats Transfer & Gründungsförderung
Das Referat Transfer und Gründungsförderung untersützt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Passau bei der Projektplanung und der Vernetzung mit Partnerunternehmen aus der Wirtschaft.
Der Bereich Transfer hat zum Ziel, die die Transferaktivitäten über Fach-, Fakultäts- und Hochschulgrenzen hinaus zu intensivieren. Folgende Aktivitäten tragen dazu bei.
- Unterstützung von Lehrstühlen und Instituten bei der Anbahnung und Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Hierzu zählt in der Phase der Projektanbahnung auch eine Grundberatung (first level support) in Rechtsangelegenheiten (FuE-Verträge, Patente, Lizenzen). Für den Fall, dass ein Förderantrag gestellt werden soll oder im Bereich der Auftragsforschung Verträge (zum Beispiel Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen) zu schließen sind, werden Lehrstühle und Institute von der Abteilung Forschungsförderung der Universitätsverwaltung unterstützt.
- Aktivierung des noch nicht ausgeschöpften Transferpotenzials in allen Disziplinen durch Ermittlung besonders transferrelevanter Forschung (Scouting) und deren Matching mit potenziellen Anwendern und transferrelevanten Förderprogrammen; Unterstützung bei der Konsortialbildung intern und extern.
- Kommunikation aktueller Fragestellungen aus Wirtschaft und Gesellschaft an die Lehrstühle und Institute.
- Bündelung der transferrelevanten Aktivitäten der Universität Passau in der Außendarstellung.
Nähere Informationen und Kontakt finden Sie auf der Website des Referats für Transfer und Gründungsförderung.
DFG-Leitlinien zur "guten wissenschaftlichen Praxis"
Die DFG hat 2019 ihre Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis aktualisiert (DFG-Kodex).
„Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. (…) Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis.“
(Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis – DFG-Kodex, September 2019).
Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis
Das Einhalten der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ist essenziell für gutes wissenschaftliches Arbeiten. Die Universität Passau unterstützt Sie als (Nachwuchs-)Wissenschaftlerin oder (Nachwuchs-)Wissenschaftler bei der Einhaltung der folgenden Prinzipien:
Gute wissenschaftliche Praxis...
- bedeutet, lege artis zu arbeiten und sich stets nach dem neuesten Erkenntnisstand in der Wissenschaft zu richten.
- bedingt die kritische Auseinandersetzung sowohl mit eigenen als auch von anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erzielten wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Kontrolle.
- ist gekennzeichnet durch die Wahrung strikter Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von anderen.
- umfasst die sorgfältige Qualitätssicherung, die Dokumentation aller im Forschungsprozess relevanten Arbeitsschritte und die Aufbereitung und Pflege empirischer Forschungsdaten. Dies gewährleistet die Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen.
- sichert die Wahrung geistiger Urheberschaft beim Publizieren durch den korrekten Gebrauch von Zitaten.
- erlaubt und fördert einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft.
Entsprechend ihrer gesetzlichen Verantwortung für die Organisation von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung hat die Universität Passau die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten erlassen. Diese Regeln basieren auf den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft und sind für alle wissenschaftlich tätigen Mitglieder der Universität Passau verpflichtend und Bestandteil der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ansprechinstanz rund um Fragen guter wissenschaftlicher Praxis beziehungsweise bei dem Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist die Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Was sollte ich bei dem Umgang mit Forschungsdaten beachten?
Der professionelle und verantwortungsbewusste Umgang mit Forschungsdaten ist eine wesentliche Grundlage des wissenschaftlichen Arbeitens und ein wichtiger Teil guter wissenschaftlicher Praxis.
Forschungsdatenmanagement ist Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis und wurde 2019 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in ihre Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis aufgenommen (Leitlinien 7, 10-15, 17). In der Konsequenz bedeutet dies, dass — unabhängig von einer Drittmittelförderung — bei der Erhebung, Verarbeitung und Analyse von Forschungsdaten die jeweils fachspezifischen Standards und Methoden Berücksichtigung finden sollen und der Umgang mit Forschungsdaten im gesamten Forschungsprozess transparent und nachvollziehbar dokumentiert wird. Forschungsdatenmanagement erstreckt sich auf den gesamten „Datenlebenszyklus“: von der ersten Planung des Forschungsprojektes, über die Sichtung, Erhebung, Aufbereitung, Verarbeitung und Analyse, bis hin zur Sicherung, Veröffentlichung oder etwa Löschung der Forschungsdaten.
Die Universität Passau hat 2017 die Leitlinien zu den Beschäftigungs- und Qualifikationsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses eingeführt. Deren Ziel ist es, mehr Fairness und Transparenz in den Rahmenbedingungen für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere im Hinblick auf die Befristung von Verträgen und den Umfang der Arbeitszeit, zu erreichen. Diese Leitlinien sind auch Grundlage der Gestaltung Ihres Arbeitsvertrags.
Darüber, welche Unterlagen Sie zur Erstellung des Arbeitsvertrages einreichen müssen, informiert Sie das Portal für Beschäftigte der Universität Passau und berät Sie die Personalabteilung.
Die Universität Passau unterstützt alle Habilitierende für die Dauer des Habilitationsverfahrens mit einer jährlichen Individualförderung, mit einem jährlichen Budget von 1.500 €.
Die Förderung wird zunächst für zwei Jahre gewährt und bei einer erfolgreichen Zwischenevaluierung über die gesamte Dauer des Habilitationsverfahrens fortgeführt.
Das Budget wird auf einer eigenen Kostenstelle zugewiesen und kann für forschungsbezogene Ausgaben (Reisekosten, Literatur, IT-Bedarf, Druck- und Kopierkosten oder Personalausgaben für studentische Hilfskräfte) verwendet werden.
Ein Auslandsaufenthalt ist nicht nur eine bereichernde Erfahrung, sondern auch ein wesentliches Profilbildungselement für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Dazu zählen nicht nur Teilnahmen an internationalen Konferenzen, sondern vor allem auch längere Auslandsaufenthalte und internationale Kooperationen (durch Projekte und/oder im Rahmen von Publikationen). Der Nachweis solcher Erfahrungen ist insbesondere dann erforderlich, wenn Sie sich ab der Postdoc-Phase um renommierte Drittmittelförderprogramme bewerben möchten. Es ist daher sinnvoll, Ihre Qualifizierung auch im Hinblick auf Ihre internationale Erfahrung strategisch zu planen, wenn Sie berufbar werden möchten.
Sie können unterschiedliche Programme und Stipendien für die Gestaltung Ihres Auslandsaufenthaltes nutzen. Das Graduiertenzentrum informiert auf seiner Startseite regelmäßig auf aktuelle Ausschreibungen von Fördermöglichkeiten. Über fachspezifische Kanäle und Verteiler werden regelmäßig Fellowships ausgeschrieben.
Weitere Informationen zu Förderungmöglichkeiten von Auslandsaufenthalten und internationaler Mobilität finden Sie hier:
Wichtig ist es außerdem, Ihr persönliches und professionelles Netzwerk zu nutzen. Die Plattformen EURAXESS, Kooperation international und GAIN können Sie hierbei zusätzlich unterstützen.
Wenn Sie sich nicht immatrikulieren möchten, aber dennoch eine ZIM-Kennung samt universitärer E-Mail-Adresse erhalten wollen, ist dies über das Graduiertenzentrum möglich. Die ZIM-Kennung wird beispielsweise benötigt, um sich in Stud.IP, dem Passauer Lernmanagementsystem, anzumelden oder um auf E-Medien der Universitätsbibliothek zuzugreifen.
Nichtimmatrikulierte extern Habilitierende erhalten eine Kennung und eine E-Mail-Adresse (nach dem Muster "Vorname-Nachname@uni-passau.de") auf Antrag. Sie können Ihre bestehende Kennung oder E-Mail-Adresse auf Antrag auch verlängern, sofern Sie noch habilitieren, aber nicht (mehr) beschäftigt sind.
Mentoring-Programme an der Universität Passau
Das Graduiertenzentrum und die Stabstelle für Diversity und Gleichstellung bietet im Rahmen seiner Mentoring-Programme eine Möglichkeit sich mit anderen Promovierenden an der Universität Passau zu vernetzen.
Das Peer-Mentoring-Programm "NaWi" des Graduiertenzentrums unterstützt Promotionsinteressierte bei dem Einstieg in die Promotion, indem Ihnen fortgeschrittene Promovierende oder Postdocs als Peer-Mentorinnen und -Mentoren zur Seite gestellt werden. Regelmäßige Vernetzungstreffen sind ebenfalls Bestandteil des Programms. Wenn Sie sich vorstellen können, sich ehrenamtlich als Mentorin oder Mentor für die wissenschaftliche Nachwuchsförderung an der Universität Passau engagieren zu wollen, können Sie gerne jederzeit bei uns melden. Im Rahmen des Programms haben Sie die Möglichkeit sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen.
Das Frauen-Mentoring-Programm mentUP+ unterstützt Nachwuchswissenschaftlerinnen bei ihrer Laufbahnplanung. MentUP* ist das Diversity-Mentoring-Programm der Universität Passau. Es richtet sich an Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschaftler sowie an Nachwuchsführungskräfte mit Diversitätsmerkmal. Neben Mentoring und Coaching, wird die strategische Vernetzung mit anderen Mentees sowie Mentorinnen und Mentoren durch regelmäßige Vernetzungstreffen innerhalb beider Programme gefördert.
Forschungsseminare und Kolloquien der Fakultäten
An der wirtschaftschaftswissenschaftliche Fakultät gibt es die Möglichkeit sich bei fachspezifischen Forschungsseminaren mit anderen Nachwuchsforschenden auszutauschen. Die Brown Bag Seminarewerden in diesen Bereichen angeboten:
- Accounting, Finance and Taxation
- VWL
- Wirtschaftsinformatik
- Data Science
An der Fakultät für Informatik und Mathematik finden während der Vorlesungszeit dienstags ab 17 Uhr fakultätsweite Kolloquien statt.
Der Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden (Mittelbau-Konvent) versteht sich als Vertretung aller Angehörigen des sogenannten akademischen Mittelbaus an der Universität Passau. Zu dieser Gruppe gehören die akademischen Rätinnen und Räte, die wissenschaftlichen Mitarbeitenden, die wissenschaftlichen Hilfskräfte, die Lektorinnen und Lektoren, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie die Lehrbeauftragten.
Er repräsentiert die Interessen des akademischen Mittelbaus in den Gremien und Ausschüssen der Universität und ist Anlaufstelle für Probleme. Zudem lädt der Mittelbau-Konvent einmal im Semester alle seine Angehörigen zu einem geselligen Treffen ein.
Welcome Center
Das Welcome Center der Universität Passau ist die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle zur Unterstützung internationaler (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnenund (Nachwuchs-)Wissenschaftler. Hierzu zählen unter anderem Beratung und Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragen, Versicherungen, Wohnungssuche, Zugang zur Infrastruktur der Universität (ZIM-Kennung & Campus Card), Unterstützung der mitreisenden Familie sowie Förderung der Integration.
Das Welcome Center veranstaltet regelmäßig International Dinners, kulturelle Events oder Exkursionen bei denen Kontakt mit anderen internationalen Forschenden an der Universität Passau geknüpft werden kann.
Netzwerk INDIGO
Im Netzwerk Internet und Digitalisierung Ostbayern (INDIGO) bündeln die sechs ostbayerischen Hochschulen - OTH Amberg-Weiden, TH Deggendorf, Hochschule Landshut, Universität Passau, Universität Regensburg und OTH Regensburg - ihre wissenschaftliche Expertise im Handlungsfeld Internet und Digitalisierung. Das Netzwerk INDIGO unterstützt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Verbund bei relevanten Aktivitäten, zum Beispiel durch die Förderung von Forschungskooperationen, die Schaffung von Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten sowie die Stärkung des Bewusstseins für die vorhandene wissenschaftliche Expertise an den beteiligten Hochschulen.
Im Rahmen der INDIGO-Veranstaltungen wird der fachliche Austausch zwischen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu aktuellen Fragestellungen, Forschungsergebnissen und innovativen Forschungsansätzen, der (hochschulübergreifenden) Wissenstransfer und die interne Netzwerkbildung gefördert.