Logo der Universität Passau

Registrierung für Promovierende

Ab August 2025 erfolgt die Anmeldung zur Promotion über das neue Doktorandenmanagement der Universität Passau. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Webseite.

Die Universität Passau implementiert derzeit ein Doktorandenmanagementsystem, das künftig den gesamten Promotionsprozess digital erfassen und verwalten wird. Das Ziel ist es, den Ablauf für Doktorandinnen und Doktoranden effizienter und transparenter zu gestalten. Der vollständige Funktionsumfang des Systems wird voraussichtlich bis Ende 2026 verfügbar sein. Als erste Funktion wurde bereits die digitale Antragsstellung zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand eingeführt.

Prozess

  • Abschluss einer Betreuungsvereinbarung
  • Registrierung / Anmeldung im Campusportal
  • Antrag auf Annahme als Doktorand oder Doktorandin durch die Fakultät
  • Immatrikulation als Promotionsstudent oder- studentin

Abschluss einer Betreuungsvereinbarung

Die Betreuungsvereinbarung ist vor der Antragstellung auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand zu schließen und ein Exemplar ist dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand beizufügen (vgl. § 7 und 8 Allgemeine Promotionsordnung).

Ausnahme: An der Juristischen Fakultät ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung nicht erforderlich. An der Fakultät für Informatik und Mathematik muss bei Fehlen eine entsprechende Begründung vorgelegt werden.

Registrierung im Campusportal

Um einen Antrag zur Annahme als Doktorand oder Doktorandin stellen zu können, ist zunächst eine Registrierung im Campusportal der Universität Passau notwendig:

Bei der Registrierung werden u.a. Daten erhoben, die nach dem Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) am 2. März 2016 jährlich zu den laufenden Promotionsvorhaben an der Universität gemeldet werden müssen (§5 HStatG). Zudem können Sie in Campusportal Ihre Kontaktdaten verwalten und den Status Ihrer Anträge einsehen.

Ausnahme: Sollten Sie bereits an der Universität immatrikuliert oder beschäftigt sein, ist eine Registrierung nicht mehr notwendig. In diesem Fall melden Sie sich bitte mit Ihrer ZIM-Kennung im Campusportal an.

Antrag auf Annahme als Doktorand oder Doktorandin durch die Fakultät

Zuständig für die Annahme als Doktorand oder Doktorandin und Prüfung Ihrer Zeugnisse ist die Fakultät, in der Sie den Doktorgrad erwerben möchten. Bitte halten Sie die nachfolgenden Dokumente bereit, die im Antrag hochgeladen werden müssen:

  • Betreuungsvereinbarung (außer Juristische Fakultät)
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse / Zulassungsvoraussetzungen
  • Versicherungserklärung
  • ggf. Sprachkenntnisnachweis
  • ggf. Fachgebietsnachweis

Die einzelnen Schritte haben wir für Sie in einem Dokument nochmals ausführlich dargestellt. Dieses können Sie demnächst hier downloaden.

Nachdem der Antrag abgeschickt wurde, wird dieser von der zuständigen Fakultät geprüft. Den Bescheid über eine Annahme oder Ablehnung erhalten Sie per Post. Den Status der Bearbeitung Ihres Antrags können Sie im Campusportal jederzeit einsehen.

Immatrikulation als Promotionsstudent oder- studentin

Erst wenn Sie Ihre Registrierung in Campusportal durchlaufen und eine Bescheinigung über den bestätigten Antrag zur Annahme als Doktorand oder Doktorandin erhalten haben, können Sie sich damit zum Promotionsstudium immatrikulieren. Eine Immatrikulation ist nicht zwingend erforderlich, bringt aber einige Vorteile.

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an doc-management@uni-passau.de. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat Ihrer Fakultät.

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen