Das Graduiertenzentrum wurde am 1. August 2008 als zentrale wissenschaftliche Einrichtung errichtet. Es arbeitet daran,
Das Graduiertenzentrum bildet ein Dach für die fakultätseigenen, fakultätsübergreifenden und interuniversitären Promotionsprogramme und die individuell betreuten Promotions- und Habilitationsprojekte. Es ist Informationszentrum für alle organisatorischen, fächerübergreifenden Fragen zu Promotion und Habilitation. Dazu berät es seine Zielgruppen beispielsweise zu Förderprogrammen und vergibt Reisekostenzuschüsse und Publikationsbeihilfen. Das Graduiertenzentrum plant und bündelt das Qualifizierungsprogramm für Graduierte. Es organisiert einschlägige Informationsveranstaltungen für alle Mitglieder der Universität Passau.
Außerdem unterstützt und berät es die Universitätsleitung und die Fakultäten bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Nachwuchsförderung.
Das Graduiertenzentrum hat in der Vergangenheit unter anderem folgende universitätsweiten Maßnahmen zur Nachwuchsförderung mitbegleitet:
Der Senat hat am 26. Juli 2017 in Ausgestaltung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Leitlinien zu den Beschäftigungs- und Qualifikationsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität Passau verabschiedet. Dadurch verpflichtet sich die Universität Passau dazu, die Dauer der Befristung von Arbeitsverträgen und den Umfang der Arbeitszeit des wissenschaftlichen Nachwuchses so zu gestalten, dass diese in einem fachspezifisch angemessenen Verhältnis zum Ziel der jeweiligen Qualifizierung stehen.
Seit 20. Dezember 2017 existiert ein einheitliches Muster für Betreuungsvereinbarungen bei Promotionsverfahren, deren Abschluss in der Allgemeinen Promotionsordnung verankert ist. Durch gemeinsam vereinbarte Rechte und Pflichten in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen der oder dem Promovierenden und den Betreuungspersonen in der Betreuungsvereinbarung sollen die Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Promotionsverfahren an der Universität Passau weiter systematisch ausgebaut werden.
Am 3. August 2018 ist die Allgemeine Promotionsordnung der Universität Passau in Kraft getreten, die unter anderem mit dem Ziel entwickelt wurde, einen gleichberechtigten Zugang von Master-Absolventinnen und -Absolventen, Gutachterinnen und Gutachter sowie Prüferinnen und Prüfer von Hochschulen angewandter Wissenschaften zu schaffen. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung ist in der Allgemeinen Promotionsordnung verankert.
Die Universitätsleitung hat am 18. Dezember 2019 beschlossen, Habilitandinnen und Habilitanden für die Dauer des Habilitationsverfahrens mit einer jährlichen Individualförderung in Höhe von 1.500 Euro zu unterstützen. Habilitierende können das Budget des sogenannten Habilitations-Fonds eigenständig für forschungsbezogene Ausgaben einsetzen.
Das Graduiertenzentrum steht allen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern der Universität Passau (Promovierenden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Habilitierenden, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren) und allen an einer Promotion oder Habilitation an der Universität Passau Interessierten offen.
Das Graduiertenzentrum ist Mitglied im „Universitätsverband zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland“ (UniWiND).
Das Graduiertenzentrum wird durch die Geschäftsstelle Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs unterstützt. Die Geschäftsstelle vollzieht die Beschlüsse der Sprecher und Sprecherinnen sowie die das Graduiertenzentrum betreffende Beschlüsse des Forschungsbeirats und führt die laufenden Geschäfte des Graduiertenzentrums.
Die Geschäftsstelle ist in Angelegenheiten des Graduiertenzentrums über die zentrale Email-Adresse graduiertenzentrum@uni-passau.de oder über Dr. Micha Schröter (micha.schroeter@uni-passau.de) oder Frau Beata (beata.haidn@uni-passau.de) erreichbar.
Die kollegiale Leitung besteht aus zwei Professorinnen bzw. Professoren der Universität Passau als Sprecherin bzw. Sprecher und stellvertretender Sprecherin bzw. stellvertretendem Sprecher, welche durch die oder den nach der Geschäftsverteilung der Universitätsleitung zuständige Vizepräsidentin bzw. Vizepräsidenten bestellt werden.
Die kollegiale Leitung ist für alle Angelegenheiten der Einrichtung zuständig, die nicht der Entscheidung anderer Organe oder Gremien vorbehalten sind. Als anderes Organ ist auch der Forschungsbeirat anzusehen, dem die wissenschaftliche Ausrichtung der Einrichtung und die Entscheidung über die Ressourcenverteilung innerhalb von Förderprogrammen des Graduiertenzentrums entsprechend den Regelungen in den jeweiligen Richtlinien, obliegt.