Reisekostenzuschuss

Der Austausch ist von zentraler Bedeutung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Möglichkeiten, für Reisen und Forschungsaufenthalte eine Unterstützung zu bekommen.
Die Universität Passau unterstützt mittels eines Reisekostenzuschusses von maximal 2/3 der anfallenden Kosten (bei Vorliegen der Voraussetzungen der Richtlinien über die Gewährung von Reiskostenzuschüssen) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität, die einen aktiven Beitrag (z.B. Vortrag, Poster oder Präsentation) bei einer wissenschaftlichen Veranstaltung im In- oder Ausland leisten.
Bitte beachten Sie:
Es kann nur die aktive Teilnahme an einer Veranstaltung mit einem Beitrag, der eine eigenständige wissenschaftliche Leistung repräsentiert (nicht: Teilnahme an Lehrveranstaltungen wie Kurse, Seminare und Kolloquien oder Organisationsfunktionen wie Moderationen, Einführungen und Grußworte), gefördert werden.
Sie müssen insbesondere folgende vier Kriterien erfüllen, um grundsätzlich einen Antrag auf Reisekostenzuschuss beim Graduiertenzentrum stellen zu können:
1. Sie sind Mitglied der Universität Passau und gehören einer der folgenden Statusgruppen an:
- Promovierende, welche eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ihrer Fakultät erhalten haben oder als Doktorandin oder Doktorand immatrikuliert sind
- Habilitierende, welche eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Habilitandin oder Habilitand ihrer Fakultät erhalten haben
- Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, welche eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung bzw. eine Berufungsfähigkeit im Rahmen der Erlangung habilitationsäquivalenter Leistungen anstreben
- Promovierte und Habilitierte, deren Abschluss der Promotion bzw. Habilitation weniger als 24 Monate zurückliegt
- Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
2. Die bereiste Veranstaltung wird von einer anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung ausgerichtet.
3. Sie nehmen an der Veranstaltung aktiv mit einem Beitrag (z. B. Präsentation, Vortrag) teil, der eine eigenständige wissenschaftliche Leistung repräsentiert (nicht: Teilnahme an Lehrveranstaltungen wie Kurse, Seminare und Kolloquien oder Organisationsfunktionen wie Moderationen, Einführungen und Grußworte).
4. Sie reichen Ihren Antrag ein, bevor Sie Ihre Reise beginnen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Gastvorträge sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Die Anzahl der Anträge pro Person ist nicht begrenzt, d. h. Sie können mehrere Anträge für unterschiedliche Veranstaltungen stellen.
- Es ist möglich, die Reise mit einem Privataufenthalt zu koppeln, wenn dadurch keine Mehrkosten für die Universität entstehen. Entsprechende Belege (z. B. Vergleich von Flugkosten) sind dem Antrag und spätestens der Abrechnung beizufügen. Bitte weisen Sie auf dem Antrag aus, welche Tage Sie privat verbracht haben.
Ausfüllhinweise:
Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Wenn Sie in den Textfeldern die Anzahl der erlaubten Zeichen überschreiten, kann der Antrag nicht abgeschickt werden. Der Antrag kann nicht zwischengespeichert werden. Bitte, beachten Sie, dass bei einer Datumeingabe ein Format z.B. 01.01.2022 benutzt wird.
Füllen Sie Ihren Antrag aus, und laden Sie am Ende des Antragformulars alle benötigten Unterlagen hoch:
1. einen Nachweis über die Teilnahme (z. B. Einladungsschreiben)
2. ggf. Stellungnahme von Ihrer Betreuungsperson versehen mit Originalunterschrift
3. einen wissenschaftlichen Lebenslauf
Im Regelfall werden bis zu 2/3 der Reisekosten vom Graduiertenzentrum gefördert. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Es ist keine Aufstockung von Reisekostenzuschüssen aus Lehrstuhl- oder Professurmitteln möglich. Wenn dienstliche Reisen durch Reisekostenzuschüsse unterstützt werden, muss mindestens 1/3 der Reisekosten privat finanziert werden (Beschluss der Universitätsleitung vom 8. Dezember 2015).
- Die restlichen 1/3 der Gesamtausgaben können nur mit speziell hierfür eingeworbenen Drittmitteln finanziert werden (z.B. DAAD-Mittel). Hinweis: Etwaige private Ausgaben im Rahmen des Eigenanteils können ggf. steuerlich abgesetzt werden.
- Mittel der Universitätsfrauenbeauftragten können nicht mit der Reiseförderung des Graduiertenzentrums kombiniert werden.
Bitte richten Sie den Antrag auf Erstattung der Reisekosten (Abrechnung) spätestens sechs Monate nach der Veranstaltung direkt an die Personalabteilung, Referat VIII/4, Ansprechperson: Frau Ursula Baniak.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Erstattung der Reisekosten
- Bewilligungsschreiben des Graduiertenzentrums im Original
- alle Belege über alle Kosten, die Sie abrechnen möchten inkl. Boarding-Pässe bei Flügen und abgestempelte Fahrkarten bei Zugfahrten
- Teilnahmezertifikat oder gleichwertige Bestätigung der Veranstalterin bzw. des Veranstalters, die belegt, dass Sie tatsächlich aktiv an der Veranstaltung teilgenommen haben, d. h. dass Sie beispielsweise den Vortrag gehalten oder das Poster präsentiert haben
- Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Passau: Antrag auf Genehmigung einer Fortbildungsreise (von der Personalabteilung genehmigte Fassung im Original)
- Wenn Sie Ihre Reise privat verlängert haben: Belege darüber, dass durch Ihren Privataufenthalt keine Mehrkosten für die Universität entstanden sind
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Reiseförderung auch bei der Teilnahme an virtuellen Konferenzen, bei denen Teilnahmegebühren anfallen.
Sollten Sie Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Universität Passau sein, stellen Sie bitte auch vor dem Besuch von virtuellen Konferenzen einen Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise bei der Personalabteilung (Ref. VIII/4) und vermerken dort, dass die Konferenz virtuell stattfindet.
Im Falle von Stornokosten können diese über das Abrechnungsformular mit einer kurzen Erläuterung geltend gemacht werden. Die unvermeidbaren Stornokosten können Sie mit dem üblichen Abrechnungsformular abrechnen. Unter „Begründungen jeglicher Art“ tragen Sie bitte die Gründe für die Stornierung der Reise ein. Der Abrechnung fügen Sie wie gewohnt die Genehmigung der Dienst- bzw. Fortbildungsreise sowie die diversen Belege bei.
Die Ausschlussfrist von sechs Monaten beginnt in diesem Fall ab Bekanntwerden der Tatsache, dass die Dienst- und Fortbildungsreise nicht ausgeführt werden kann.
Für einschlägige Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Atzinger (sandra.atzinger@uni-passau.de; 1342) oder Frau Ursula Baniak (ursula.baniak@uni-passau.de; 1343).
Das Graduiertenzentrum stellt Ihnen überdies weitere Informationen zu universitären und universitätsexternen Reisemitteln bereit.
Veranstaltungshinweis
Sie planen einen englischsprachigen Vortrag und möchten sich gezielt auf Ihre Präsentation vorbereiten?
Wir bieten i. d. R. jährlich einen Workshop zum Thema"Academic Presenting at Seminars and Conferences: Delivering Effective and Powerful Talks in English" an.
Der nächste Kurs findet voraussichtlich im Wintersemester 2022/2023 statt. Der Termin wird noch bekanntgegeben.
Bitte, beachten Sie die derzeit geltenden Vorgaben des Staatsministeriums für Finanzen und Heimat im Hinblick auf dienstliche Reisen.