Einwerbung neuer drittmittelfinanzierter Projektstellen
Für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bieten einige europäische und nationale Forschungsprogramme die Möglichkeit, eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch die Einwerbung von Drittmitteln zu finanzieren. Hierzu berät Sie detailliert die Abteilung Forschungsförderung.
Programme im Überblick
Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler können insbesondere bei folgenden Institutionen und Programmen Forschungsförderanträge stellen. Bei der Antragstellung unterstützt Sie in erster Linie die Abteilung Forschungsförderung, aber auch das Graduiertenzentrum und das Akademische Auslandsamt:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie Staatsministerin für Kultur und Medien und Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE): Über die Förderangebote des Bundes informieren Sie die Abteilung Forschungsförderung auf ihren Webseiten sowie das Graduiertenzentrum und die Abteilung Forschungsförderung im Rahmen ihrer jeweiligen Newsletter.
- Förderangebote der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für den promovierten wissenschaftlichen Nachwuchs und hier insbesondere das Modul Eigene Stelle im Rahmen der Sachbeihilfe und das Emmy Noether-Programm
- Fritz-Thyssen-Stiftung: Projektförderung insbesondere in den Bereichen Sozial- und Geisteswissenschaften
- Der Freistaat Bayern unterstützt Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler insbesondere in den Bereichen Anschubfinanzierung, Anbahnung von Kooperationen und Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beispielsweise im Rahmen des Programms BayIntAn und der Hochschulzentren Bayerisch-Kalifornisches Hochschulzentrum (BaCaTeC) sowie Bayerisches Hochschulzentrum für Mittel- Ost und Südosteuropa (BAYHOST). Hierzu beraten Sie die Abteilung Forschungsförderung bzw. das Akademische Auslandsamt.
- Gerda Henkel-Stiftung: Forschungsförderung im Bereich der Historischen Geisteswissenschaften
- Robert Bosch Stiftung
- VolkswagenStiftung
Im Rahmen des EU-Rahmenprogramms HORIZON 2020 stehen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern insbesondere folgende Förderlinien offen, hierzu berät Sie die Abteilung Forschungsförderung:
- Starting Grants seitens des Europäischen Forschungsrates (European Research Council, ERC) für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, deren Promotion zwei bis sieben Jahre zurückliegt und die sich mit bahnbrechender Pionierforschung beschäftigen
- Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) zur Förderung der länder- und sektorübergreifenden Mobilität und der Karriereentwicklung und zur Steigerung der Attraktivität von wissenschaftlichen Laufbahnen. Wichtige Förderschienen sind: Strukturierte Ausbildung von Doktorandinnen und Doktoranden in Netzwerken aus mehreren europäischen Einrichtungen (ITN), Förderung von Karrieren erfahrener Forschender durch individuelle Forschungsaufenthalte innerhalb/außerhalb Europas (IF), Personalaustausch zwischen Einrichtungen aus dem akademischen und dem nicht-akademischen Sektor sowie zwischen Europa und Drittstaaten zur Förderung des Wissenstransfers (RISE).
Über Programme zur Einwerbung von Professuren (z.B. Heisenberg-Programm der DFG, Lichtenberg-Professuren der VolkswagenStiftung) informiert Sie in erster Linie die Abteilung Forschungsförderung.
Die Förderung solcher Professuren verlangt in der Regel eine Verdauerung der Stelle durch die Universität. Daher erfordert die Antragstellung stets die Unterstützung der Universitätsleitung und kann nicht selbstständig von der Nachwuchswissenschaftlerin bzw. dem Nachwuchswissenschaftler erfolgen.