Für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bieten einige europäische und nationale Forschungsprogramme die Möglichkeit, eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch die Einwerbung von Drittmitteln zu finanzieren. Hierzu berät Sie detailliert die Abteilung Forschungsservices. Des Weiteren informieren wir in unserem Newsletter über interessante Förderangebote.
Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler können insbesondere bei folgenden Institutionen und Programmen Forschungsförderanträge stellen. Bei der Antragstellung unterstützt Sie in erster Linie die Abteilung Forschungsförderung, aber auch das Graduiertenzentrum und das Akademische Auslandsamt:
Im Rahmen des EU-Rahmenprogramms HORIZON 2020 stehen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern insbesondere folgende Förderlinien offen, hierzu berät Sie die Abteilung Forschungsförderung:
Über Programme zur Einwerbung von Professuren (Heisenberg-Programm der DFG, Lichtenberg-Professuren der Volkswagen Stiftung) informiert Sie in erster Linie die Abteilung Forschungsförderung.
Die Förderung solcher Professuren verlangt in der Regel eine Verdauerung der Stelle durch die Universität. Daher erfordert die Antragstellung stets die Unterstützung der Universitätsleitung und kann nicht selbstständig von der Nachwuchswissenschaftlerin oder dem Nachwuchswissenschaftler erfolgen.