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Einwerbung neuer drittmittelfinanzierter Projektstellen

Für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bieten einige europäische und nationale Forschungsprogramme die Möglichkeit, eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch die Einwerbung von Drittmitteln zu finanzieren. Hierzu berät Sie detailliert die Abteilung Forschungsförderung.

Programme im Überblick

Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler können insbesondere bei folgenden Institutionen und Programmen Forschungsförderanträge stellen. Bei der Antragstellung unterstützt Sie in erster Linie die Abteilung Forschungsförderung, aber auch das Graduiertenzentrum und das Akademische Auslandsamt:

Im Rahmen des EU-Rahmenprogramms HORIZON 2020 stehen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern insbesondere folgende Förderlinien offen, hierzu berät Sie die Abteilung Forschungsförderung:

  • Starting Grants seitens des Europäischen Forschungsrates (European Research Council, ERC) für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, deren Promotion zwei bis sieben Jahre zurückliegt und die sich mit bahnbrechender Pionierforschung beschäftigen
  • Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) zur Förderung der länder- und sektorübergreifenden Mobilität und der Karriereentwicklung und zur Steigerung der Attraktivität von wissenschaftlichen Laufbahnen. Wichtige Förderschienen sind: Strukturierte Ausbildung von Doktorandinnen und Doktoranden in Netzwerken aus mehreren europäischen Einrichtungen (ITN), Förderung von Karrieren erfahrener Forschender durch individuelle Forschungsaufenthalte innerhalb und außerhalb Europas (IF), Personalaustausch zwischen Einrichtungen aus dem akademischen und dem nicht-akademischen Sektor sowie zwischen Europa und Drittstaaten zur Förderung des Wissenstransfers (RISE).

Über Programme zur Einwerbung von Professuren (Heisenberg-Programm der DFG, Lichtenberg-Professuren der Volkswagen Stiftung) informiert Sie in erster Linie die Abteilung Forschungsförderung.

Die Förderung solcher Professuren verlangt in der Regel eine Verdauerung der Stelle durch die Universität. Daher erfordert die Antragstellung stets die Unterstützung der Universitätsleitung und kann nicht selbstständig von der Nachwuchswissenschaftlerin oder dem Nachwuchswissenschaftler erfolgen.

Ihre Ansprechperson

Sabine Wiendl
Sabine Wiendl
Raum VW 306c
Nikolastraße 12
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-1110
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