Das BMBF fördert durch Frauen geführte Nachwuchsgruppen, die sich der Erforschung neuer und innovativer Fragestellungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz widmen.
Was wird gefördert?
Die in den Vorhaben zu entwickelnden Lösungen müssen einen deutlichen Mehrwert der KI-Verfahren gegenüber dem aktuellen Stand der Technik zeigen. Sie sollen zudem Lösungswege zu relevanten wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Herausforderungen eröffnen. Alle Vorhaben sollen dabei zugleich die Selbstbestimmung, die soziale und kulturelle Teilhabe sowie den Schutz der Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen beziehungsweise stärken.
- Die Nachwuchsgruppen sollten Arbeiten an einem oder mehreren der nachfolgenden Themengebiete durchführen:
- Grundlagen der KI: Zuverlässigkeit, Wissensrepräsentation, Umgang mit Unsicherheite
- Maschinelles Lernen: neue Lernmethoden, Robustheit, Validierungsverfahren
- Ressourceneffiziente KI-Systeme: daten- und/oder energiesparsame KI, Optimierung der Performance von KI in Training und Inferenz
- Hybride KI: Integration von maschinellen Lernverfahren und modellbasierter KI
- KI-basierte Datenanalyse und Wissensextraktion: Sprach-, Text- und Bildverstehen, multimodales Lernen, Knowledge Refinement
- Vorhaben mit Fokus auf andere Themen sind in begründeten Ausnahmen möglich. Es gelten die nachfolgend genannten Einschränkungen.
Um Überschneidungen zu anderen Förderbereichen zu vermeiden und die Breite der Forschungsfelder zu erhöhen, werden im Rahmen dieser Bekanntmachung keine Projekte gefördert, die den Einsatz von KI in der Medizin, für das Personalwesen, im Marketing oder der Kundenbetreuung, für die IT-Sicherheit, „Predictive Maintenance“, im Bereich ziviler Sicherheit oder von robotischen Systemen für die Pflege zum Ziel haben. Weiterhin muss in anwendungsgetriebenen oder interdisziplinären Vorhaben ein Mehrwert für die KI-Forschung entstehen.
Der Praxisbezug der anwendungsorientierten Projekte und die Verwertbarkeit der Ergebnisse sind durch eine angemessene Einbindung von Anwendenden aus der gewerblichen Wirtschaft (als assoziierte Projektpartner) sicherzustellen. Grundsätzlich ist zu beachten: Die Neuentwicklung und Adaption von ausschließlich innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie wird sich beworben?
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Einreichfrist für Projektskizzen: 11. Dezember 2023