Externe Promovierende, also Promovierende an der Universität Passau, die dort weder immatrikuliert noch beschäftigt sind sowie externe Habilitierende können eine ZIM-Kennung beantragen und damit IT-Dienste der Universität Passau in Anspruch nehmen.
Gerne richten wir für Sie als externe Promovierende und Habilitierende eine Kennung mit universitärer E-Mail-Adresse ein. Bitte beachten Sie folgende Hinweise und füllen Sie alle Pflichtfelder (*) aus.
Turnusmäßig läuft die Kennung immer bis Mitte November und Mitte Mai ab. Aus lizenzrechtlichen Gründen müssen wir zwei Mal jährlich überprüfen, ob Ihr Status als Mitglied der Universität Passau aktuell ist, um die Kennung verlängern zu können. Die Kennung wird für alle eingetragenen bzw. zur Promotion zugelassenen extern Promovierenden automatisch von uns überpfüft und verlängert. Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern! Externe Habilitierende werden zwei Mal im Jahr kontaktiert und um Ihre aktuelle Betreuungszusage Ihrer Betreuungsperson gebeten. Vergessen Sie vor dem Abschicken nicht, Ihre Zulassung zur Promotion bzw. Ihre Annahme als Doktorand*in bzw. als Habilititand*in hochzuladen.
Die Kennungen der externen Promovierenden und Habilitierenden sind ähnlich ausgestattet wie die ZIM-Kennungen von Studierenden, unterscheiden sich jedoch in folgenden Punkten: Die dazugehörige E-Mail-Adresse lautet "vorname-nachname@uni-passau.de". Der Versand von E-Mails über die universitäre E-Mail-Adresse ist nur über die Web-Oberfläche des E-Mail-Systems möglich. Auf geschützte IT-Ressourcen und -Dienste können Sie von extern nicht per OpenVPN oder eduroam zugreifen.
- Promovierende: Ihre Annahme als Doktorand*in oder Zulassung zur Promotion hochladen - Habilitierende: Ihre Annahme als Habiltand*in hochladen
Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, behalten wir uns das Recht vor, diese an die jeweils zuständigen Bereiche weiterzuleiten.