Klärung von Rahmenbedingungen

Die Möglichkeiten, die Promotion zu finanzieren, sind vielfältig und reichen von
- Qualifikationsstellen an einem Lehrstuhl oder einer Professur (interne Promotion) über
- Stellen in strukturierten Programme
- Stellen in Drittmittelprojekten
- Stipendien
- Nebenjobs oder Stellen in Unternehmen bis hin zur
- privaten Finanzierung durch einen Studienkredit, durch Ihre Eltern, Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner oder Sie selbst.
Eine Qualifikationsstelle an der Einrichtung, an der auch die Dissertation angefertigt wird, ist neben einem Stipendium einer der häufigeren Wege der Finanzierung. Auf solche Qualifikationsstellen müssen Sie sich in der Regel bewerben. Stipendien werden unter anderem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie einer Vielzahl von Stiftungen und Organisationen vergeben. Andere Promovierende finanzieren sich nicht selten über mehrere Nebenjobs, denen sie neben der Promotion nachgehen.
Wichtig bei jeder Form der Finanzierung ist, dass genug Zeit übrig bleibt, um an der Dissertation zu arbeiten. Während dies bei Stipendien häufig problemlos möglich ist, wird es bei all jenen Promovierenden schwieriger, die sich durch Jobs an einem Lehrstuhl, an einer Professur oder anderswo finanzieren müssen. Eine gute Absprache mit dem jeweiligen Arbeitgeber bzw. der jeweiligen Arbeitgeberin ist deswegen immer Voraussetzung, um die Promotion in angemessener Zeit erfolgreich abschließen zu können.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik Förderprogramme.
Prinzipiell bestehen folgende Möglichkeiten, Ihre Dissertation anzufertigen:
monografische Einzelschrift ('Buch') | publikationsbasierte (kumulative) Schrift | gemeinschaftliche Promotion |
ein/e Autor/in | ein/e Autor/in oder ggf. auch mehrere Autor/inn/en | mehrere Autor/inn/en |
ein Werk | mehrere Aufsätze | ein Werk oder mehrere Aufsätze |
beinhaltet alle Teile | Teilthemen als Aufsätze, zusätzliche Rahmung am Ende | je nach Variante |
Alleinverantwortung | Aleinverantwortung oder Kennzeichnung des Anteils | Verantwortung wird genau festgelegt |
Risiken: Länge, Dauer, Aktualität | Risiken: Annahme bei Journals, Komplexität des Verfahrens | Risiko: Komplexität des Verfahrens |
Bitte beachten Sie, dass Ihre Promotionsordnung hier weitere Vorgaben machen oder Einschränkungen vornehmen kann. Nicht zuletzt wird auch Ihre Betreuungsperson eine Meinung zu diesem Thema haben. Er oder sie kennt die Gepflogenheiten im Fachbereich.
Bitte wenden Sie sich bei publikationsbasierten Promotionen vor der Veröffentlichung der Dissertation bzw. von Teilen daraus an den zuständigen Promotionsausschuss. Wurden Teile der Dissertation bereits veröffentlicht, kann dies eine spätere Veröffentlichung der Dissertation als Ganzes erschweren. Bitte sprechen Sie vor der Veröffentlichung Ihrer Arbeit oder von Teilen daraus unbedingt mit Ihrer Betreuungsperson.
Informieren Sie sich auch zum Thema Veröffentlichungspflicht und Druckkostenzuschuss.
Basis eines jeden wissenschaftlichen Arbeitens sind die anerkannten Prinzipien von Wissenschaftlichkeit wie: Ehrlichkeit, die Arbeit lege artis, die Dokumentation der Resultate und das konsequente Anzweifeln aller Ergebnisse.
Qualitätssicherungsstrukturen an der Universität Passau
Entsprechend ihrer gesetzlichen Verantwortung für die Organisation von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung hat die Universität Passau die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten erlassen. Diese Regeln basieren auf den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft und sind für alle wissenschaftlich tätigen Mitglieder der Universität Passau verpflichtend und Bestandteil der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ansprechinstanz rund um Fragen guter wissenschaftlicher Praxis bzw. bei dem Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist die Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sehr gerne weisen wir Sie auch auf die Seite der Forschungsförderung hin, die sich dem Thema GWP widmet.
Gute Wissenschaftliche Praxis in der eigenen Forschung umsetzen
Das Graduiertenzentrum bietet regelmäßig Veranstaltungen mit Bezug zum Thema "Gute Wissenschaftliche Praxis" an. Darüber hinaus laden wir Sie ein, den E-Learning-Kurs "Gute Wissenschaftliche Praxis in der Promotion" der Goethe-Universität Frankfurt als Einstieg in das Thema zu nutzen.

Einzelheiten regeln die jeweiligen Promotionsordnungen der
- Juristischen Fakultät
- Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Philosophischen Fakultät
- Fakultät für Informatik und Mathematik
Bei Fragen zur Promotionsordnung und zum konkreten Ablauf des Promotionsverfahrens wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Promotionsausschüsse bzw. Dekanate.
"Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, wird um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden" (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung).
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt seit dem Jahr 2007, wie die Arbeitsverträge für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeitlich befristet werden können. Kern des Gesetzes ist die Zwölfjahresregel: Jede Qualifizierungsstufe (Promotion und Habilitation) darf jeweils nicht länger als sechs Jahre dauern, also 6+6=12. Nach 12 Jahren sollen die Mitarbeitenden nur noch unbefristet angestellt oder inzwischen auf eine Professur oder einen Lehrstuhl berufen worden sein.
Die Regel trifft allerdings nicht zu, wenn Sie auf einer Drittmittelstelle arbeiten. Allerdings werden deren Vertragslaufzeiten grundsätzlich mitgezählt. Wenn Sie also nach der Promotion für zwei Jahre in einem Drittmittelprojekt gearbeitet haben, dann bleiben Ihnen nur noch vier Jahre für die Habilitation.
Um Kurzbefristungen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu unterbinden, ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert worden. Die Gesetzesänderung gilt seit dem 17.03.2016.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der DFG. Machen Sie sich eventuell auch mit dem Gesetzestext und/oder der Fallsammlung des Ministeriums vertraut, und wenden Sie sich mit Fragen zu Ihrer Vertragssituation bitte an die Personalabteilung.
Das DZHW hat im Februar 2020 die Ergebnisse der Promovierenden-Studie Nacaps online über ein Datenportal zur Verfügung gestellt. Unter nacaps-datenportal.de können Auswertungen der mit mehr als 20.000 Teilnehmenden bislang größten Promovierenden-Befragung Deutschlands abgerufen werden. Das Portal bietet einen Überblick über die Promotionsbedingungen, Karriereabsichten und allgemeinen Lebensbedingungen Promovierender.
Die Ergebnisse werden in dem Portal in Form von Indikatoren präsentiert. Diese sind in sieben Themenbereiche gruppiert:
- Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Betreuungssituation
- Art- und Struktur der Promotion
- Promotionsmotive und Promotionsverlauf
- Karrierewege- und Perspektiven nach der Promotion
- Mobilität
- Lebenssituation und persönlicher Hintergrund
Über Nacaps
Nacaps ist eine Längsschnittstudie über Promovierende und Promovierte des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung und wird seit 2017 aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Die Studie untersucht mithilfe jährlich stattfindender Online-Befragungen die Promotionsbedingungen, Karriereabsichten und Karriereverläufe sowie die allgemeinen Lebensbedingungen Promovierender. Nacaps wird in Kooperation mit über 50 promotionsberechtigten Hochschulen durchgeführt. Auch die Universität Passau hat an der Befragung teilgenommen.
Die Open Researcher and Contributor ID ist ein Autorenidentifikator, der die eindeutige Zuordnung einer wissenschaftlichen Publikation zu einer Person ermöglicht. Eine ORCID erleichtert beispielsweise die Pflege der eigenen Publikationsliste und lässt sich mit anderen IDs wie der ResearcherID (Web of Science) oder der Scopus Author ID verknüpfen.
Weitere Informationen zur ORCID und wie Sie eine ORCID erhalten, erhalten Sie von der Universitätsbibliothek.
Die Universität Passau verpflichtet sich in der Charta "Familie in der Hochschule" zu einem familienfreundlichen Profil: Dieses erstreckt sich auf alle Bereiche des Hochschullebens und erfasst neben Führung auch Studien- und Arbeitsbedingungen, Betreuung, Forschung und Vernetzung.
Informationen, Beratung und zahlreiche Angebote zu Ihrer Unterstützung finden Sie auf den Seiten des Familienservice.
Bitte beachten Sie: Diese Webseite stellt eine Kurzinformation dar. Rechtlich bindend sind allein die einschlägigen Gesetzestexte und die amtlichen, im Amtsblatt offiziell veröffentlichten Texte der einschlägigen Satzungen. Der Inhalt dieser Webseite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.