Abschluss der Promotion

Um die Dissertation konzentriert fertig stellen und/oder ein Postdoc-Projekt beginnen zu können, kann manchmal ein zeitlich begrenztes Promotionsabschluss- oder Übergangsstipendium erforderlich werden. An der Universität Passau werden solche Stipendien derzeit nur durch die Frauenbeauftragte an Nachwuchswissenschaftlerinnen vergeben.
Abschlussstipendien bilden immer noch die Ausnahme, sodass es wenige Förderer gibt, die entsprechende Instrumente anbieten. Nicht regional gebunden ist aktuell die FAZIT-Stiftung (Bedingung: finanzielle Notlage). Für Postdocs existieren unterschiedliche Förderprogramme. Sprechen Sie uns gerne an!
Ihre Promotion schließt mit einer mündlichen Prüfung ab, die je nach Variante eher als Prüfungsgespräch oder eher als Fachgespräch angelegt ist.
Rigorosum
- mündliche Prüfung über die Inhalte der Dissertation sowie angrenzende Gebiete
- eventuell auch fest definierte Prüfungsgebiete (wie in einer mündlichen Abschlussprüfung)
Disputation
- Fachvortrag über die Dissertation
- Fragen zum Vortrag, zu angrenzenden Gebieten und fachlichen Aspekten
- eventuell alternativ auch Fachvortrag zu einem anderen fachlichen Thema
Welche Variante an Ihrer Fakultät möglich und wie diese gestaltet ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der Promotionsordnung.
Bestandteil des Promotionsverfahrens ist die Pflicht zur Veröffentlichung und Verbreitung der Dissertation. Einzelheiten zur Veröffentlichung regeln die jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten.
Grundsätzlich gilt: Die Publikation der Dissertationsschrift muss innerhalb des in der Promotionsordnung festgelegten Zeitraumes erfolgen. Erforderlich für die Veröffentlichung ist die Druckerlaubnis seitens der zuständigen Gremien bzw. Personen (Imprimatur). Bitte denken Sie daran, diese Druckerlaubnis insbesondere dann erneut einzuholen, wenn Sie die Dissertation gegenüber dem Text, der zur Begutachtung vorgelegen hat, geändert haben. Die Veröffentlichung ist durch die Vorlage von Belegexemplaren nachzuweisen.
Es existieren verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Dissertation veröffentlichen können: In allen Fakultäten ist es möglich, der Publikationspflicht durch eine Veröffentlichung im Buchhandel oder auf elektronischem Wege über die Universitätsbibliothek nachzukommen. In einzelnen Fakultäten existieren noch die Möglichkeiten eines Selbstdrucks oder die Veröffentlichung in einer Zeitschrift bzw. Reihe.
Weitere Informationen rund um das Publizieren bietet Ihnen die Universitätsbibliothek. Bitte beachten Sie: Rechtsgültig sind allein die Regelungen der einzelnen Promotionsordnungen. Bitte sprechen Sie vor der Veröffentlichung Ihrer Arbeit oder von Teilen daraus unbedingt mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer.
Eventuell - je nach Publikationsmedium - entstehen bei der Veröffentlchung Kosten. Meist wird der Druckkostenzuschuss dadurch begründet, dass die Publikationen sehr fachspezifisch sind und die Zielgruppe entsprechend klein ausfällt. Den geringer kalkulierten Absatz müssen die Autorinnen und Autoren durch den sogenannten Druckkostenzuschuss ausgleichen. Zur Refinanzierung können Sie Ihre Steuererklärung (Werbungskosten) nutzen, das Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT und/oder sich für die Publikationsförderung des Graduiertenzentrums bewerben.
Im Rahmen Ihrer Promotion sind verschiedene Formen der Kooperation denkbar:
- Kooperation mit Universitäten im Inland
- Kooperation Universitäten im Ausland (Cotutelle)
- Kooperation mit Fachhochschulen (darunter fallen auch BayWISS-Verbundkollegs)
- Kooperation mit Forschungseinrichtungen
- Kooperation mit Wirtschaft und sonstigen Einrichtungen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, falls Sie Ihre Promotion kooperativ anfertigen möchten:
- Bitte klären Sie vor Beginn der Promotion mit der kooperierenden Einrichtung, ob Sie die Regelungen der Promotionsordnung zum Publizieren (Veröffentlichungen vor Abgabe der Arbeit und Veröffentlichung der fertigen Dissertationsschrift) einhalten können.
- Bitte wenden Sie sich vorab an Ihre Betreuungsperson und in Rücksprache mit dieser an das Dekanat und/oder den Promotionsausschuss Ihrer Fakultät.
- Bitte klären Sie generell, wie vertraulich und geschützt die Daten sind, die Sie im Rahmen der Kooperation mit Externen erheben/erarbeiten und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden dürfen.
- Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungs- und Nutzungsrechte stehen allein Ihnen als Verfasserin bzw. Verfasser zu. Aber: Sie können anderen Personen/Einrichtungen Nutzungsrechte vertraglich einräumen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Rechte nicht 'versehentlich' abtreten (z. B. indem Sie eine Vereinbarung für eine Sperrfrist mit Blick auf Veröffentlichungen unterschreiben).
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an uns.
Unter Open Access ist der kostenfreie, öffentliche und uneingeschränkte Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen über das Internet zu verstehen. Open Access kann einerseits als Alternative zu traditionellen Publikationsmodellen verstanden werden, andererseits als zusätzliche Möglichkeit, bereits gedruckte (Postprint) oder noch zu druckende Publikationen (Preprint) über das Internet zu veröffentlichen.Eine Publikation via Open Access kann Vorteile bieten (wie eine erhöhte Sichtbarkeit und Zitierhäufigkeit, kurze Publikationsdauer, niedrigere Produktions- und Distributionskosten), aber auch Nachteile aufweisen (ggf. ist eine Open Access-Publikation in Ihrem Fachgebiet nicht Standard und oder wird nicht 'gerne gesehen').
Mit dem Dokumentenserver OPUS Passau können alle Angehörigen der Universität Passau wissenschaftliche Publikationen zu Open Access-Bedingungen veröffentlichen.
Weitere Informationen zu Open Access und OPUS Passau und zum Open-Access-Publikationsfonds stellt die Universitätsbibliothek bereit.
Bitte beachten Sie: Die unten genannten Hinweise sind unverbindlich. Rechtsgültig sind allein die Regelungen der einzelnen Promotionsordnungen. Bitte sprechen Sie vor der Veröffentlichung Ihrer Arbeit oder von Teilen daraus unbedingt mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Universitätsbibliothek.
Bitte beachten Sie, dass eine Veröffentlichung der Dissertation über Open Access eine spätere Veröffentlichung in einem Verlag erschweren kann. Umgekehrt kann eine Veröffentlichung der Dissertation oder von Teilen daraus in einem Verlag bzw. in einer Zeitschrift oder Reihe eine spätere Open Access-Publikation behindern. Bitte klären Sie vor der Vertragsschließung mit dem Verlag/Herausgeber, ob eine Open-Access-Publikation zusätzlich möglich ist, bzw. bitte informieren Sie den Verlag oder den Herausgeber vor Vertragsschließung über die bereits erfolgte Veröffentlichung.
Bitte beachten Sie: Rechtsgültig sind allein die Regelungen der einzelnen Promotionsordnungen. Bitte sprechen Sie vor der Veröffentlichung Ihrer Arbeit oder von Teilen daraus unbedingt mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer.
Aufwendungen für die Promotion können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Zu den berücksichtigungsfähigen Positionen gehören z. B.
- Semesterbeiträge
- Reisekosten
- PC inkl. Software
- sonstige Arbeitsmaterialien (Kopierkarten, Papier)
- Druckkosten.
Um diese Kosten gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, sollten Sie entsprechende Belege aufbewahren.
Wenig überraschend öffnen sich nach einer Promotion neue Türen, andere schließen sich. So ist die Promotion einerseits Voraussetzung für eine akademische Laufbahn hin zu einer Professur und in einigen Branchen für eine Führungsposition. Andererseits gibt es Branchen, in denen Sie mit einem Doktortitel als formal überqualifiziert gelten.
Je nach Fach gibt es ein breites Spektrum von Möglichkeiten innerhalb oder außerhalb von Forschung und Lehre eine spannende Tätigkeit zu finden, die zu Ihnen passt: Eine Karriere in der Wissenschaft ist dabei nicht die einzige Option. Dazu ist es wichtig sich selber gut zu kennen sowie auch mögliche 'Zielbranchen' und die Sicht dieser Branchen auf Sie und Ihre Promotion. Wie ein solcher Abgleich aussehen könnte, kann Ihnen die Publikation "Perspektiven nach der Promotion" des Universitätsverbandes zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland (UniWinD) e. V. zeigen. Diese finden Sie unter: https://www.uniwind.org/publikationen/publikationsreihe.
Nicht zuletzt gilt: Eine Promotion bringt mehr als einen Titel, nämlich eine Reihe von Kompetenzen, mit denen Sie nicht nur auf einen Plan A oder einen Plan B festgelegt sind!
Das Graduiertenzentrum unterstützt den wissenschaftlichen Nachwuchs bei Bedarf bei der individuellen Karriereplanung. Die Beratung versteht sich als Instrument der zielgerichteten Förderung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler.
Angesichts vielfältiger Karrierewege innerhalb und außerhalb der Wissenschaft möchte das Graduiertenzentrum Ihnen die Möglichkeit geben, Ihren individuellen Standort zu bestimmen und Sie dabei unterstützen, gezielt Karriereoptionen für sich zu entwickeln. Die Beratung soll Ihre Fähigkeit stärken, die eigene Beschäftigungsfähigkeit selbständig zu reflektieren und positiv zu beeinflussen. Lesen Sie mehr zu Details des Angebots.
Für Postdocs sind mittlerweile einige einschlägige Publikationen erschienen, die Sie bei der Karriereplanung unterstützen können:
- Kauhaus, Hanna; Hochheim, Evelyn (Hg.) (2017): Qualifizierung in der Postdoc-Phase. Online verfügbar.
- Kauhaus, Hanna et el. (Hg.) (2018): Perspektiven nach der Promotion. Berufswege außerhalb der Wissenschaft. 2 Bände. Online verfügbar.
- Müller, Mirjam (2014): Promotion - Postdoc - Professur. Karriereplanung in der Wissenschaft. Frankfurt am Main, New York: Campus.
- Vurgun, Sibel (Hg.) (2016): Kompetenzen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern. Entwicklung eines Kompetenzmodells. Online verfügbar.
Mit Ablauf von sechs Semestern werden Promovierende automatisch exmatrikuliert. Durch einen formlosen Antrag kann die Immatrikulation verlängert werden. Hierzu ist eine Begründung erforderlich. Der formlose Antrag ist - unterschrieben durch Sie und Ihre Betreuungsperson - dann direkt an das Studierendensekretariat zu richten, Fragen hierzu beantwortet Ihnen das Studierendensekretariat.
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