Klärung von Rahmenbedingungen
"Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, wird um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden" (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung).
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt seit dem Jahr 2007, wie die Arbeitsverträge für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeitlich befristet werden können. Kern des Gesetzes ist die Zwölfjahresregel: Jede Qualifizierungsstufe (Promotion und Habilitation) darf jeweils nicht länger als sechs Jahre dauern, also 6+6=12. Nach 12 Jahren sollen die Mitarbeitenden nur noch unbefristet angestellt oder inzwischen auf eine Professur oder einen Lehrstuhl berufen worden sein.
Die Regel trifft allerdings nicht zu, wenn Sie auf einer Drittmittelstelle arbeiten. Allerdings werden deren Vertragslaufzeiten grundsätzlich mitgezählt. Wenn Sie also nach der Promotion für zwei Jahre in einem Drittmittelprojekt gearbeitet haben, dann bleiben Ihnen nur noch vier Jahre für die Habilitation.
Um Kurzbefristungen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu unterbinden, ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert worden. Die Gesetzesänderung gilt seit dem 17.03.2016.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der DFG. Machen Sie sich eventuell auch mit dem Gesetzestext und/oder der Fallsammlung des Ministeriums vertraut, und wenden Sie sich mit Fragen zu Ihrer Vertragssituation bitte an die Personalabteilung.
Basis eines jeden wissenschaftlichen Arbeitens sind die anerkannten Prinzipien von Wissenschaftlichkeit wie: Ehrlichkeit, die Arbeit lege artis, die Dokumentation der Resultate und das konsequente Anzweifeln aller Ergebnisse.
Qualitätssicherungsstrukturen an der Universität Passau
Entsprechend ihrer gesetzlichen Verantwortung für die Organisation von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung hat die Universität Passau die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten erlassen. Diese Regeln basieren auf den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft und sind für alle wissenschaftlich tätigen Mitglieder der Universität Passau verpflichtend und Bestandteil der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ansprechinstanz rund um Fragen guter wissenschaftlicher Praxis bzw. bei dem Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist die Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sehr gerne weisen wir Sie auch auf die Seite der Forschungsförderung hin, die sich dem Thema GWP widmet.
Gute Wissenschaftliche Praxis in der eigenen Forschung umsetzen
Das Graduiertenzentrum bietet regelmäßig Veranstaltungen mit Bezug zum Thema "Gute Wissenschaftliche Praxis" an. Darüber hinaus laden wir Sie ein, den E-Learning-Kurs "Gute Wissenschaftliche Praxis in der Promotion" der Goethe-Universität Frankfurt als Einstieg in das Thema zu nutzen.

Bitte beachten Sie: Diese Webseite stellt eine Kurzinformation dar. Rechtlich bindend sind allein die einschlägigen Gesetzestexte und die amtlichen, im Amtsblatt offiziell veröffentlichten Texte der einschlägigen Satzungen. Der Inhalt dieser Webseite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Universität Passau verpflichtet sich in der Charta "Familie in der Hochschule" zu einem familienfreundlichen Profil: Dieses erstreckt sich auf alle Bereiche des Hochschullebens und erfasst neben Führung auch Studien- und Arbeitsbedingungen, Betreuung, Forschung und Vernetzung.
Informationen, Beratung und zahlreiche Angebote zu Ihrer Unterstützung finden Sie auf den Seiten des Familienservice.
Die Finanzierung der Postdoc-Phase bzw. einer Habilitation folgt einerseits derselben Logik wie die der Promotionsphase: Die Möglichkeiten reichen von
- Qualifikationsstellen an einem Lehrstuhl oder einer Professur über
- Stellen in strukturierten Programme (z. B. als Postdoc in einem Graduiertenkolleg)
- drittmittelfinanzierten Stellen (auf unterschiedlichen Ebenen)
- Postdoc- oder Habilitationsstipendien bzw. Fellowships
- nebenberuflichen Tätigkeiten oder Stellen in forschenden Unternehmen bis hin zur
- privaten Finanzierung.
Andererseits gewinnt die Finanzierung der Postdoc-Phase eine wichtige strategische Dimension:
Wenn Sie Ihre Stelle selber einwerben, können Sie dadurch zugleich Ihr Drittmittelportfolio ergänzen. Je nach Mittelgeber sind dabei kleinere Drittmittelprojekte wie Tagungen Voraussetzungen für größere wie Stellen). Oder aber das Durchlaufen kleinerer Förderlinien wie einer Nachwuchsgruppenleitung ist Voraussetzung für die Zulassung zu prestigeträchtigeren Förderprogrammen wie Professuren.
Die Bewerbung auf Stipendien- und Fellowship-Programme kann auch Auslandsaufenthalte vorsehen oder Sie sogar mehrere Jahre ins Ausland führen.
Je nachdem, welche Konstruktion Ihrer Stelle an einer Lehreinheit zugrundeliegt, haben Sie quantitativ sehr unterschiedlich ausgeprägte Aufgaben in Forschung und Lehre, sind entweder angestellt oder auf auf Zeit verbeamtet. Als Lehrkraft für besondere Aufgaben mit einem Lehrdeputat von z. B. 18 Stunden pro Woche müssen Sie quasi 'nebenher' forschen.
Als Leiterin oder Leiter einer Nachwuchsgruppe sowie als Junior- oder Tenure-Track-Professorin oder Professor erlangen Sie Führungs- und Betreuungserfahrung (je nach Stelle sogar mit dem Recht, zu promovieren), die Sie auf anderen Stellen nicht machen könnten. Wenn Sie als Postdoc oder Habilitandin bzw. Habilitand extern beschäftigt sind, fällt die Pflege Ihrer Netzwerke in der Scientific Communityzudem schwerer.
Nicht zuletzt läuft nicht bei allen Stellenvarianten die Zeit nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz weiter,
Bei Fragen zu strategische Erwägungen und zur Einwerbung von Stellen, steht Ihnen die Forschungsförderung beratend zur Seite.
Um die Dissertation konzentriert fertig stellen und/oder ein Postdoc-Projekt beginnen zu können, kann manchmal ein zeitlich begrenztes Promotionsabschluss- oder Übergangsstipendium erforderlich werden. An der Universität Passau werden solche Stipendien derzeit nur durch die Frauenbeauftragte an Nachwuchswissenschaftlerinnen vergeben.
Abschlussstipendien bilden immer noch die Ausnahme, sodass es wenige Förderer gibt, die entsprechende Instrumente anbieten. Nicht regional gebunden ist aktuell die FAZIT-Stiftung (Bedingung: finanzielle Notlage). Für Postdocs existieren unterschiedliche Förderprogramme. Sprechen Sie uns gerne an!