Reiseförderung
Aktuelle Informationen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
Sie können auch für virtuelle Konferenzen einen Antrag auf Reisekostenzuschuss stellen, sofern die Förderkriterien ansonsten erfüllt werden. In diesem Fall übernimmt das Graduiertenzentrum bis zu zwei Drittel der Teilnahmegebühren.
Sofern Sie einen Antrag auf Reisekostenzuschuss planen und Ihnen durch die Absage der Reise aufgrund der aktuellen Lage Stornokosten enstehen, können diese bis zu zwei Drittel durch das Graduiertenzentrum bezuschuss werden, sofern Ihr Antrag auf Reisekostenzuschuss grundsätzlich bewilligt wird. Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben der Personalabteilung zu Dienstreisen und Stornokosten im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Für Nachfragen steht Ihnen derzeit Martina Papez per E-Mail zur Verfügung.
Weitere Informationen für die Teilnahme an virtuellen Konferenzen bzw. Fortbildungen während der Covid-19-Pandemie finden Sie auch hier
Der Austausch mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist von zentraler Bedeutung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Auf dieser Seite informieren wir Sie daher über die Möglichkeiten, für Reisen und Forschungsaufenthalte eine Unterstützung zu bekommen.
Die Universität Passau unterstützt Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität, die einen aktiven Beitrag (z.B. Vortrag, Poster oder Präsentation) bei einer wissenschaftlichen Veranstaltung im In- oder Ausland leisten.
Sie müssen insbesondere folgende vier Kriterien erfüllen, um grundsätzlich einen Antrag auf Reisekostenzuschuss beim Graduiertenzentrum stellen zu können:
- Sie sind eine/r von: Promovierende, Habilitierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Promovierte und Habilitierte und Mitglied der Universität Passau.
- Die bereiste Veranstaltung wird von einer anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung ausgerichtet.
- Sie leisten einen aktiven Eigenbeitrag auf der Veranstaltung (z. B. Präsentation, Vortrag).
- Sie reichen Ihren Antrag ein, bevor Sie Ihre Reise beginnen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Gastvorträge sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Die Anzahl der Anträge pro Person ist nicht begrenzt, d. h. Sie können mehrere Anträge für unterschiedliche Veranstaltungen stellen.
- Es ist möglich, die Reise mit einem Privataufenthalt zu koppeln, wenn dadurch keine Mehrkosten für die Universität entstehen. Entsprechende Belege (z. B. Vergleich von Flugkosten) sind dem Antrag und spätestens der Abrechnung beizufügen. Bitte weisen Sie auf dem Antrag aus, welche Tage Sie privat verbracht haben.
Die Antragstellung muss vor Reiseantritt erfolgen.
Gerne haben Sie zwei Möglichkeiten:
digital über KIX
Bitte loggen Sie sich im KIX Kundenportal ein und wählen Sie unter Personal den Reisekostenzuschuss Graduiertenzentrum aus. Füllen Sie Ihren Antrag wie gewohnt aus und laden Sie alle benötigten Unterlagen hoch:
- wissenschaftlicher Lebenslauf
- kurze Darlegung, worin die besondere und eigenständigeForschungsleistung besteht, die eine Teilnahme an gerade dieser Veranstaltung sinnvoll macht
- einen Nachweis über die Teilnahme (z. B.Einladungsschreiben) hoch.
Hinweis zum Ausfüllen: Überall wo ein Ja/Nein steht, muss eines der beiden Wörter entfernt werden.
Um die Stellungnahme der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers kümmern wir uns sehr gerne für Sie!!! (Sie brauchen keine ausgefüllte und mit Originalunterschrift versehene Stellungnahme der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers dem Antrag hinzufügen!)
per Post
Bitte reichen Sie alle Unterlagen einseitig bedruckt, ungeheftet und versehen mit Originalunterschrift bei der Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums ein.
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Reisekostenzuschuss (englische Version: Application for a Travel Grant)
- Stellungnahme der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers
- wissenschaftlicher Lebenslauf mit Publikations- und Vortragsliste
- Kurze Darlegung, worin die besondere und eigenständige Forschungsleistung besteht, die eine Teilnahme an gerade dieser Veranstaltung sinnvoll macht
- einen Nachweis über die Teilnahme (z. B.Einladungsschreiben)
Wichtige Details zur Antragstellung entnehmen Sie bitte außerdem den Richtlinien der Universität Passau über die Gewährung von Reisekostenzuschüssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Universität Passau einen Antrag auf Genehmigung einer Dienst-/Fortbildungsreise bei der Personalabteilung stellen und das Feld "Fortbildungsreise" ankreuzen müssen. Informationen zu Tage- und Übernachtungsgeldern außerhalb Deutschlands erhalten Sie in folgender Übersicht.
Im Regelfall werden bis zu 2/3 der Reisekosten vom Graduiertenzentrum gefördert. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Es ist keine Aufstockung von Reisekostenzuschüssen aus Lehrstuhl- oder Professurmitteln möglich. Wenn dienstliche Reisen durch Reisekostenzuschüsse unterstützt werden, muss mindestens 1/3 der Reisekosten privat finanziert werden (Beschluss der Universitätsleitung vom 8. Dezember 2015).
- Die restlichen 1/3 der Gesamtausgaben können nur mit speziell hierfür eingeworbenen Drittmitteln finanziert werden (z.B. DAAD-Mittel). Hinweis: Etwaige private Ausgaben im Rahmen des Eigenanteils können ggf. steuerlich abgesetzt werden.
- Mittel der Universitätsfrauenbeauftragten können nicht mit der Reisekostenbeihilfe des Graduiertenzentrums kombiniert werden.
Bitte richten Sie den Antrag auf Erstattung der Reisekosten (Abrechnung) spätestens sechs Monate nach der Veranstaltung direkt an die Personalabteilung (Referat VIII/4). Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Erstattung der Reisekosten
- Bewilligungsschreiben des Graduiertenzentrums
- alle Belege über alle Kosten, die Sie abrechnen möchten inkl. Boarding-Pässe bei Flügen und abgestempelte Fahrkarten bei Zugfahrten
- Teilnahmezertifikat oder gleichwertige Bestätigung der Veranstalterin bzw. des Veranstalters, die belegt, dass Sie tatsächlich aktiv an der Veranstaltung teilgenommen haben, d. h. dass Sie beispielsweise den Vortrag gehalten oder das Poster präsentiert haben
- Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Passau: Antrag auf Genehmigung einer Fortbildungsreise (von der Personalabteilung genehmigte Fassung im Original)
- Wenn Sie Ihre Reise privat verlängert haben: Belege darüber, dass durch Ihren Privataufenthalt keine Mehrkosten für die Universität entstanden sind
Das Graduiertenzentrum stellt Ihnen überdies weitere Informationen zu universitären und universitätsexternen Reisemitteln bereit.
Veranstaltungshinweis
Sie planen einen englischsprachigen Vortrag und möchten sich gezielt auf Ihre Präsentation vorbereiten?
Wir bieten jährlich im Sommersemester einen Workshop zum Thema"Academic Presenting at Seminars and Conferences: Delivering Effective and Powerful Talks in English" an.
Der nächste Kurs findet im Sommersemester 2021 statt. Der Termin wird noch bekanntgegeben.