Publikationsförderung

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Publikationsförderung der Universität Passau.
Um eine Publikationsförderung der Universität Passau in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie insbesondere die folgenden zwei Kriterien erfüllen:
- Sie waren in dem Zeitraum, in dem Sie die Dissertationsschrift bzw. Habilitationsschrift angefertigt haben, überwiegend Mitglied der Universität Passau.
- Es handelt sich entweder um eine Dissertationsschrift, die an der Universität Passau mit Bestnote bewertet ist, oder um eine an der Universität Passau angenommene Habilitationsschrift.
Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Publikationsförderung folgende Schritte:
- Bereits vor dem Druck der Publikation und bis drei Monate nach Rechnungstellung durch den Verlag können Sie einen Antrag auf Publikationsförderung an die Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums per Post richten oder den Antrag online einreichen.
- Der Zuschuss wird jedoch erst nach dem Druck der Publikation ausgezahlt. Bitte legen Sie hierfür die gegebenenfalls noch fehlenden Nachweise (z.B. Verlagsrechnung) vor.
- Die Publikation muss den folgenden Vermerk enthalten: "Veröffentlicht mit finanzieller Unterstützung der Universität Passau.".
- Wichtige Details zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinien der Publikationsförderung.
Der Zuschuss umfasst:
- die nicht gedeckten Publikationskosten und/oder
- die nicht gedeckten Lektoratskosten, sofern die Veröffentlichung nicht in der Muttersprache der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erfolgt,
höchstens jedoch 1.500 Euro. Der Zuschuss der Universität ist nachrangig einzusetzen. Zunächst sind andere Förderungen zur Finanzierung heranzuziehen.
Die Abteilung Forschungsförderung und das Graduiertenzentrum stellen Ihnen überdies weitere fachbereichsspezifische Informationen zu universitären und universitätsexternen Publikationsmitteln bereit.