Habilitations-Fonds

Die Universitätsleitung hat am 18. Dezember 2019 beschlossen, Habilitandinnen und Habilitanden für die Dauer des Habilitationsverfahrens mit einer jährlichen Individualförderung zu unterstützen.
Ab dem 1. Januar 2020 erhalten alle Personen, die an der Universität Passau als Habilitandinnen oder Habilitanden angenommen sind, ein eigenes Budget in Höhe von 1.500 Euro jährlich. Die Förderung wird zunächst für zwei Jahre gewährt und bei einer erfolgreichen Zwischenevaluierung über die gesamte Dauer des Habilitationsverfahrens fortgeführt.
Das Budget wird auf einer eigenen Kostenstelle zugewiesen und kann für forschungsbezogene Ausgaben (Reisekosten, Literatur, IT-Bedarf, Druck- und Kopierkosten, Personalausgaben für studentische Hilfskräfte etc.) verwendet werden.
Habilitierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Habilitations-Fonds bereits als Habilitandinnen bzw. Habilitanden angenommen sind, erhalten die Förderung vom 1. Januar 2020 an. Eine rückwirkende Zuweisung findet nicht statt.
Dokumente:
Bei der Förderung aus dem Habilitations-Fonds kann ein Mittelübertrag in das nächste Förderjahr stattfinden.
Bitte beachten Sie, dass die Druckkosten der Habilitationsschrift NICHT mit den Mitteln des Habilitations-Fonds finanziert werden können!
Welche Ausgaben aus den Mitteln des Habilitations-Fonds geleistet werden können, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.